Pendlerförderung wird ausgeweitet

"Pendlereuro", "Jobticket" für alle und die Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte werden beschlossen.

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag grünes Licht für die Ausweitung der Pendlerförderung gegeben. Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Team Stronach stimmten laut Parlamentskorrespondenz für die Regierungsvorlage. Damit kann die Neuregelung noch im Februar vom Nationalrat beschlossen werden. Die Pendler kommen rückwirkend mit 1. Jänner in den Genuss der besseren Förderung.

"Pendlereuro"

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Einführung des sogenannten "Pendlereuro". Demnach erhalten Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen und Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, künftig zusätzlich pro Kilometer einfacher Wegstrecke einen Euro pro Jahr als Steuergutschrift vom Finanzamt zurück.

Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Pendlerpauschale ausgeweitet. Wer an acht bis zehn Tagen pro Monat zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unterwegs ist, kann zwei Drittel des steuermindernden Pauschales geltend machen, bei vier bis sieben Pendlertagen ein Drittel. Für Wenigverdiener, die keine oder kaum Lohnsteuer zahlen, ist ein erhöhter Pendlerzuschlag von bis zu 290 Euro pro Jahr vorgesehen.

Gestrichen wird das Pendlerpauschale hingegen für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen können. Mit einem heute vorgelegten Abänderungsantrag wird dabei ausdrücklich klargestellt, dass die Streichung nur bei Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs gilt. Wochenpendler mit anerkannter doppelter Haushaltsführung können laut Abänderungsantrag Familienheimfahrten weiterhin als Werbungskosten steuerlich geltend machen, in einem solchen Fall besteht allerdings kein Anspruch auf das Pendlerpauschale.

"Jobticket"

Für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel bringt die Gesetzesnovelle ein erweitertes "Jobticket": Künftig können Arbeitgeber auch jenen Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen, die keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben.

Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem Kalenderjahr 2013, der Ausschluss vom Pendlerpauschale bei Nutzung eines Dienstautos tritt mit 1. Mai in Kraft.

Nachtarbeit

Neue Bestimmungen wurden auch für Nachtarbeiter beschlossen. Die Ausübung eines typischen Nachtarbeitsberufs wie Bäcker oder Drucker ist künftig nicht mehr Voraussetzung dafür, um den erhöhten Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Es reicht, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 bis 7 Uhr liegt und Nachtarbeit betrieblich erforderlich ist. Der Steuerfreibetrag gilt für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit inkl. Überstundenzuschlägen und beträgt grundsätzlich maximal 360 Euro, Nachtarbeiter können bis zu 540 Euro geltend machen.

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