Kein Pardon beim Steuerbetrug

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP)
Registrierkassenpflicht kommt, die oft geforderte Amnestie für alte Steuersünden nicht.

Die befürchteten Härten bei der Grunderwerbsteuer, also die im Zuge der Steuer-"Entlastung" geplante Verteuerung beim Erben/Schenken von Haus und Grund, werden entschärft. Insbesondere Betriebsübergaben sollen "nicht wesentlich teurer kommen" als bisher, versprach Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) nach dem Ministerrat.

Bei einem zweiten Streitpunkt, der geplanten Registrierkassenpflicht, bleibt der Finanzminister jedoch hart. Entgegen dem Wunsch aus dem Tourismus und der Gastronomie wird es keine Amnestie für Steuersünden aus vergangenen Jahren geben. Hans Jörg Schelling (ÖVP) bestätigte dies am Dienstag auf Nachfrage dem KURIER.

Führende Steuerberater bedauern das. "In Kombination mit all den Grausamkeiten der letzten Zeit wird es für den klassischen Gastwirt ganz schön eng. Ich befürchte, dass es ohne Amnestie zu einem Wirtesterben kommen dürfte. Das wäre höchst bedauerlich", sagt KPMG-Expertin Verena Trenkwalder, Leiterin des Fachsenats Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Amnestie Wenn mit Jahresbeginn 2016 die elektronische Registrierkassa samt Spezial-Kontrollchip der Finanz verpflichtend wird, werden vielerorts die Umsätze in die Höhe schießen. Umsätze aus Geschäften, die bisher schwarz gemacht wurden. Das hat unweigerlich unangenehme Nachfragen der Finanz zur Folge. Im Fall des Falles müssen die ertappten Steuersünder mit hohen Nachzahlungen und saftigen Strafen rechnen. Geprüft wird in solchen Fällen bis zu zehn Jahre zurück. Eine Steueramnestie, die die Regierung eben nicht gewährt, hätte Straffreiheit für die Vergangenheit bedeutet.

Erben/Schenken Bei Betriebsübergaben soll generell der ermäßigte Grunderwerbsteuersatz von 0,5 % zur Anwendung (statt bis zu 3,5 %) kommen. Außerdem hört man, dass Steuerpflichtige fünf Jahre Zeit bekommen sollen, die Grunderwerbsteuer auf die geerbte Immobilie abzustottern. Allerdings soll sich dann die Steuerschuld um zehn Prozent erhöhen.

Ab 2016 Dafür wird die höhere Grunderwerbsteuer, die künftig am Verkehrswert und nicht mehr am weitaus günstigeren Einheitswert anknüpft, auch erst mit Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.

Zuletzt gab es Befürchtungen, auch diese Steuer-Mehrbelastung werde wohl – wie der umstrittene Fall des Bankgeheimnisses – rückwirkend beschlossen.

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