Asyl-Obergrenze: Doch kein Gutachten?

Vizekanzler Mitterlehner, Kanzler Faymann.
Experten-Papier soll bereits vorliegen und Richtwert stützen. Regierung dementiert.

Sind Obergrenzen für Flüchtlinge rechtlich möglich oder nicht? Damit haben sich im Auftrag der Regierung Europarechtler Walter Obwexer und Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk beschäftigt. Das Gutachten sei nun fertig und stärke der Regierung in der Frage der Obergrenzen den Rücken, berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten mit Verweis auf Regierungskreise. Doch dies wird am Dienstag von Ministerin Johanna Mikl-Leitner dementiert. "Das Gutachten liegt noch nicht vor", sagte Mikl-Leitner (ÖVP).

"Ich kenne es noch nicht", sagte auch Außenminister Kurz, dessen Völkerrechtsbüro die Expertise gemeinsam mit dem Verfassungsdienst im Kanzleramt bestellt hat. Auch im Kanzleramt hieß es dazu, dass das Gutachten erst in den nächsten Tagen erwartet werde

Ende Jänner hat die Bundesregierung die bis heute vor allem in Deutschland umstrittenen jährlichen Obergrenzen für die Annahme von Asylanträgen festgelegt. Demnach soll das Limit heuer bei 37.500 Flüchtlingen liegen. Verfassungsdienst des Kanzleramts und Völkerrechtsbüro im Außenministerium beauftragten die Juristen anschließend zur rechtlichen Absicherung.

Holzinger: Gesetzliche Obergrenze wäre rechtswidrig

Für VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ist die Obergrenze hingegen eindeutig rechtswidrig. Das stellte er am Dienstag unumwunden fest. In der Flüchtlingspolitik sieht er ein "katastrophales Versagen" in den vergangenen Jahren, lobte aber die aktuellen Bemühungen der Regierung, zwischen Asylberechtigten und Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden

Anm.: Diese Meldung wurde um 11:13 Uhr korrigiert und mit den Aussagen der Minister aktualisiert.

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