Asyl Neu: Begutachtungsfrist endet

Viel Kritik an der Novelle von Johanna Mikl-Leitner
Überprüfung nach drei Jahren: Viel Kritik erntet Mikl-Leitners Entwurf über "Asyl auf Zeit".

Es war klar, dass die Asylgesetznovelle nicht von allen Seiten wird begrüßt werden. Die massive Kritik überrascht dann aber doch. Anfang November einigte sich die Regierung und schickte einen Entwurf in Begutachtung, mit dem die neuen Regelungen rückwirkend per 15. November eingeführt werden sollen. Die Begutachtung läuft noch bis heute Mitternacht. Sowohl die Opposition als auch sämtliche Hilfsorganisationen haben die Pläne von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner umgehend abgelehnt. Das Ministerium hat den Gesetzestext vorbereitet, der eine Überprüfung jedes Asylbescheides nach drei Jahren und eine Einschränkungen beim Familiennachzug für anerkannte Asylberechtigte vorsieht.

Wie das Ö1-Morgenjournal berichtet, lehnt etwas der Rechtsdienst des Landes Wien den Entwurf "zur Gänze ab". Es würden neue bürokratische Hürden eingeführt, ohne Vorteile zu generieren.

Auch die Volksanwaltschaft in Person von Peter Fichtenbauer kritisiert den hohen zusätzlich Verwaltungsaufwand ohne einen Steuerungseffekt der Asylzahlen zu erhalten.

Anwälte sehen hohe Kosten

Bereits zuvor hatten schon Rechtsanwaltskammer und Verwaltungsgerichtshof den Entwurf abgelehnt: Die Rechtsanwälte befürchten "mögliche Folgewirkungen und Folgekosten": Menschenrechts- und Asylanwalt Georg Bürstmayr warnte, dass "Asyl auf Zeit" die Integration anerkannter Flüchtlinge behindern und Folgekosten (etwa beim AMS) verursachen würde. Bei Arbeitgebern oder Vermietern brächte das zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltsrecht Rechtsunsicherheit. Und es würde einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen: Allein beim BFA wäre ab 2019 wohl "mit deutlich über 10.000 zusätzlichen Verfahren" von Afghanen, Irakern und Syrern zu rechnen. Zum Vergleich: Für 2016 erwartet das BFA rund 50.000 Verfahren. Beim Familiennachzug hat Bürstmayr schwere Bedenken gegen die Ausweitung der Wartezeit von einem auf drei Jahre für subsidiär Schutzbedürftige. Dies könnte sogar verfassungswidrig sein wegen der größeren Ungleichbehandlung gegenüber Asylberechtigten - vor allem im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige. Erreichen sie den Schutzstatus nicht vor dem 15. Lebensjahr, hätten sie dann überhaupt keine Möglichkeit mehr auf Nachzug der Eltern - dies kann nämlich nur ein Minderjähriger beantragen. Rechtliche Vertreter dieser Jugendlichen wären "geradezu gezwungen", den Rechtsweg auszuschöpfen, um für sie den Asylstatus zu erreichen.

Mehr Arbeit, mehr Aufwand

Der Verwaltungsgerichtshof rechnet zudem mit sehr viel mehr Arbeit und macht zumindest 500.000 Euro Mehrkosten geltend. Diese 500.000 Euro würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht, für die Bewältigung der zu erwartenden Revisionen gegen die Aberkennung des Asylstatus nach drei Jahren. Aber auch die Beschränkung des Familiennachzugs werde "die Belastung des VwGH mit weiteren Revisionsverfahren deutlich erhöhen". Viele Fremde, denen nur subsidiärer Schutz zuerkannt wird, würden sich dann wohl bis zum Höchstgericht hinauf um den Asylstatus bemühen, weil dafür keine dreijährige Wartezeit gilt. Und schon "per se" lassen die Restriktionen mehr Revisionsverfahren erwarten, ist der VwGH überzeugt.

Keine Kritik kommt hingegen etwa aus Niederösterreich; auch Vorarlberg ist bis auf einige Anregungen einverstanden mit der Asylnovelle. Der österreichische Seniorenrat, vertreten durch Andreas Khol und Karl Blecha, unterstützen die Regelung, den Status nach drei Jahren zu überprüfen.

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