Arbeiterkammer kritisiert Lobbyisten-Register

Arbeiterkammer kritisiert Lobbyisten-Register
Die AK ortet bei der Liste Säumigkeit und appelliert an die Justizministerin.

Das Lobbyistengesetz ist seit Anfang des Jahres Kraft, seit April gelten Versäumnisse bei der Eintragung in das viel diskutierte Lobbyisten-Register als Verwaltungsübertretungen. Strafen zwischen 10.000 und im Wiederholungsfall 60.000 Euro drohen. Lobbyisten müssen nun beim Kontakt mit öffentlichen Funktionsträgern bestimmte Mindeststandards einhalten und dürfen keine Provisionen annehmen. In das Gesetz einbezogen wurden neben gewerblichen Lobbyisten auch Kammern und Interessenverbände, allerdings mit weniger strengen Auflagen. Wer Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigt, muss sich registrieren lassen.

Arbeiterkammer kritisiert Lobbyisten-Register
Wien AK Direktor Werner Muhm
Doch dabei sieht die Arbeiterkammer große Versäumnisse: Das Gesetz werde nur lückenhaft befolgt, so der Direktor der AK Wien, Werner Muhm, imÖ1-Morgenjournal. Im Gegensatz zu den rund 200 Organisationen, die bereits im Register erfasst sind - so wie die Arbeiterkammer selbst - hätten es manch andere Verbände und Kammern verpasst, sich in die Liste eintragen zu lassen.

"Ärztekammer, Katholischer Familienverband, Aktion Leben, World Wildlife Fund, Ökobüro, Ökosoziales Forum, und rund zwei Dutzend Verbände, die dem Wirtschaftsbereich nahestehen", zitiert das ORF-Radio Muhm. Diese Liste ließe sich noch umfangreich verlängern. Die AK verlangt nun, dass das Justizministerium eingreift. Um Strafen gehe es nicht, Ministerin Beatrix Karl solle jedoch die säumigen Verbände und Organisationen auffordern, sich zu melden.

Nicht zuständig

Das Justizministerium verwies auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden: Man könne die Liste ja dem Magistrat Wien zur Verfügung stellen. Zudem habe es intensive Informationsveranstaltungen zum Lobbyistenregister gegeben, eine eigens eingerichtete Kontaktstelle im Ressort könne zudem Unklarheiten beseitigen.

Befragte Organisationen sahen auf Anfrage der APA die Bedingungen für eine Eintragung nicht erfüllt. So müsse die Hälfte der Arbeitszeit mit Lobbying verbracht werden, um sich registrieren zu lassen, argumentiert etwa Walter Marschitz, Bundesgeschäftsführer des Hilfswerks, die fehlende Meldung. Dies sei nicht der Fall. Ähnlich hätten wohl auch andere von Muhm aufgezählte Organisationen gehandelt, vermutet man im Hilfswerk.

Nach dem Hilfswerk meldete sich auch die Volkshilfe zu Wort. So habe man es seit jeher gut gefunden, dass durch das Lobbyinggesetz Transparenz geschaffen werde, sagte Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger. Dennoch sei es schwer nachzuvollziehen, warum die AK in ihrer Kritik ausgerechnet soziale Organisationen explizit nennt. Deren Haupttätigkeit sei nie Lobbying gewesen, sondern die Erbringung sozialer Dienstleistungen.

Die Ärztekammer, die Muhm ebenfalls genannt hatte, betonte, ihre Meldung fristgerecht eingebracht zu haben. Diese sei am 20. März "elektronisch weitergeleitet" worden. Warum die Ärztekammer samt ihren Länderorganisationen noch nicht im Register aufscheint, hänge möglicherweise damit zusammen, dass man nicht das Online-Formular verwendet habe.

Kommentare