Arbeiter/Angestellte: Leitl gegen Angleichung per Gesetz

WKO-Präsident Christoph Leitl
Die Obleute der heimischen Wirtschaftssektoren würden sich "ernsthafte Sorgen" machen.

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl warnte am Mittwoch erneut vor einer bei der letzten Parlamentssitzung per Gesetz drohenden Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Dabei handle es sich um ein Kollektivvertrags-Thema, also eine Zuständigkeit der Sozialpartner - und ein Gesetz ohne Einbindung der betroffenen Wirtschaftsbereiche sei hier der falsche Weg, so Leitl vor Journalisten.

Auch wenn das "Ziel gut" sein möge, "der Weg muss anders sein und die Betroffenen müssen eingebunden werden", verlangte der WKÖ-Chef: "Unser Weg geht über die Kollektivverträge." Diese seien mit ihren Branchenregelungen das entscheidende Instrument und die "Grundlage für den sozialen Frieden" im Land. "Das ist der Kernpunkt der österreichischen Sozialpartnerschaft", betonte Leitl und fügte hinzu: "Wenn es um den Arbeitsmarkt geht, soll die Politik den Sozialpartnern die Umsetzung überlassen - weil die Branchen unterschiedlich sind und unterschiedlich behandelt werden müssen."

Leitl: Obleute machen sich Sorgen

Speziell an einer drohenden Anpassung der Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungsbestimmungen der Arbeiter an jene der Angestellten stößt sich die WKÖ. Deshalb sind am Mittwoch die Fachverbandsobleute der wichtigsten heimischen Wirtschaftssektoren gemeinsam mit Leitl aufmarschiert, um eindringlich vor einem Gesetzesbeschluss am Donnerstag im Nationalrat zu warnen. "Die Obleute machen sich ernsthafte Sorgen und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der österreichischen Politik", fasste Leitl deren Kritik am SPÖ-Antrag zusammen, der unter anderem auch die Zustimmung der Grünen und vielleicht auch der FPÖ erhalten könnte.

Eine Angleichung der Bestimmungen für Arbeiter an jene der Angestellten sei und bleibe ein Thema, räumte der WKÖ-Chef ein, "ein Thema, das in die Zeit passt, aber ein so wichtiges, dass die Betroffenen mit eingebunden werden müssen". 97 Prozent der heimischen Mitarbeiter seien durch Kollektivverträge abgedeckt, "mit allen feinen Verästelungen - das ist das Geheimnis der österreichischen Friedenserhaltung". Auch Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung "gehören in die KV-Verhandlungen". Man solle hier "nicht den Weg der Sozialpartnerschaft verlassen".

Die verbliebenen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten sollen beseitigt werden. Für die Arbeiter von Vorteil ist, dass eine zumindest sechswöchige Kündigungsfrist gelten soll, wobei das Dienstverhältnis nur mit Ablauf jedes Kalendervierteljahres gelöst werden können soll. Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr soll sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei Monate, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf vier Monate und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf fünf Monate erhöhen. Bisher konnte die Kündigungsfrist bei Arbeitern je nach Kollektivvertrag im Extremfall nur 14 Tage betragen.

Für Angestellte gibt es eine Verbesserung, was die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betrifft. Sie soll künftig für alle Arbeitnehmer sechs Wochen betragen und bereits nach einem Dienstjahr auf acht Wochen steigen (statt bisher erst nach fünf Jahren). Bei Angestellten gab es bisher je nach Dauer der Firmenzugehörigkeit unterschiedliche Regelungen. Bei wiederholtem Krankenstand innerhalb eines Arbeitsjahres ist eine Zusammenrechnung der in Anspruch genommenen Zeiten vorgesehen, außer es handelt sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Günstigere Regelungen in Kollektivverträgen sollen beibehalten werden. Lehrlinge sollen künftig im Krankheitsfall acht - statt bisher vier - Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung und weitere vier Wochen (statt zwei) ein Teilentgelt erhalten.

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