Änderungen des Mafiaparagrafen fix

Änderungen des Mafiaparagrafen fix
Justizausschuss ebnete Weg für Beschluss am Freitag

Zwei Justiz-Themen, die in den vergangenen Tagen für koalitionsinterne Diskussionen gesorgt haben, werden am Freitag im Nationalrat erledigt. Die - vorübergehend vom ÖVP-Bauernbund blockierte - Änderung des Mafiaparagrafen (278a Strafgesetzbuch) passierte am Mittwoch den Justizausschuss. Die neue Bestimmung zur Terrorismusfinanzierung (Par. 278d StGB) wird direkt im Plenum mit einem Abänderungsantrag umgesetzt.

Über die Entschärfung des Mafiaparagrafen herrschte im Justizausschuss laut Parlamentskorrespondenz breiter Konsens. Auf solchen hofft Ausschussobmann Michael Ikrath (ÖVP) auch für den Terrorparagrafen. Aber dies zeichnet sich nicht ab. Im Ausschuss meldete FPÖ-Abg. Harald Stefan Bedenken an und sah keinen Grund zur Eile. Ähnlich hatte sich am Dienstag auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim geäußert und die Einbeziehung von Experten gefordert. Er beugte sich aber dem Beschluss des SPÖ-Klubs, die Verschärfung der Strafbestimmungen zur Terrorismusfinanzierung mitzutragen. Laut Finanzministerium wird damit eine Empfehlung der FATF (Financial Action Task Force) umgesetzt; das Strafmaß wird erhöht und der Individualterrorismus tatbestandsmäßig erfasst.

Über die neue Formulierung des Mafiaparagrafen hatte es in der Vorwoche eine hitzige Debatte gegeben - weil die ÖVP auf Betreiben des Bauernbundes ihre Zustimmung zurückzog. Letztlich entschloss sich die Volkspartei aber doch zur Reparatur der wegen des Wiener Neustädter Tierschützerprozesses in Verruf geratenen Bestimmung.

21. Mai 2008 - Nach laut den Behörden "mehrjährigen Ermittlungen" werden bei Tierschützern in ganz Österreich Hausdurchsuchungen durchgeführt. Zehn Personen kommen in Untersuchungshaft. Ihnen werden "zahlreiche Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte auf Lebensmittelkonzerne, Bekleidungshandelsketten, pharmazeutische Unternehmen, Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und jagdliche Einrichtungen" vorgeworfen. Die Beschuldigten seien zudem "verdächtig, radikale Mitglieder einer militanten, unter mehreren Pseudonymen verdeckt auftretenden und international vernetzten Personengruppe zu sein".

13. August 2008 - "Mangels Haftgründen" wird ein Tierschützer aus der Untersuchungshaft entlassen.

2. September 2008 - Nach mehr als 100 Tagen werden auch die restlichen Aktivisten enthaftet. Eine Verlängerung der U-Haft wäre im Hinblick auf das "Ausmaß der realistischerweise zu erwartenden, unmittelbar zu vollziehenden Strafen" wohl "unverhältnismäßig", heißt es in einer Presseerklärung.

11. August 2009 - Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einen Strafantrag gegen zehn Tierschützer fertiggestellt. Er umfasst rund 200 Seiten und enthält auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB).

1. Februar 2010 - Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft ausgeweitet. Vor Gericht müssen sich nun 13 Aktivisten verantworten, sechs davon ausschließlich nach Paragraf 278a StGB, sieben weitere u.a. wegen Nötigung und Sachbeschädigung.

2. März 2010 - Der von Kundgebungen begleitete Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt unter großem Medien- und Publikumsinteresse. Vorerst sind 34 Verhandlungstage bis 17. Juni 2010 angesetzt - 88 wurden es schlussendlich.

18. November 2010 - Es wird bekannt, dass eine verdeckte Ermittlerin unter dem Decknamen "Danielle Durand" über ein Jahr lang in den Verein gegen Tierfabriken (VGT) eingeschleust in der Tierschutzszene ermittelt hat. Sie sagt im Dezember und Jänner als Zeugin vor Gericht aus.

31. März 2011 - Mit 15 Stunden Verhandlung ohne längere Pausen geht dieser Prozesstag als der längste in die Geschichte des Verfahrens ein. Er endet erst um 0.11 Uhr.

1. April 2011 - Das Beweisverfahren wird abgeschlossen, zehn Stunden Schlussplädoyers folgen.

2. Mai 2011 - Der Urteilstag: Die Beschuldigten werden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Richterin übt harsche Kritik an der Soko Bekleidung.

3. Mai 2011 - Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden und meldet Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an. "Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen", heißt es.

Anfang Februar 2012 - Das schriftliche Urteil ist ausgefertigt. Die Anklagebehörde hat bis Ende Juni Zeit, um über die Durchführung der Berufung zu entscheiden.

5. Juni 2012: Die Staatsanwaltschaft Wien stellt ein wegen Falschaussage laufendes Verfahren gegen den damaligen Chef der Soko Bekleidung, Erich Zwettler, ein. Der Erstangeklagte Martin Balluch, Obmann des VGT, hatte gegen den amtierenden Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Anzeige erstattet.

29. Juni 2012: Der im Mai 2011 erfolgte Freispruch der angeklagten Tierschützer vom Vorwurf des Mafia-Paragrafen 278a StGB ist rechtskräftig. Das Justizministerium kündigt eine Reform des umstrittenen Paragrafen an.

20. Juli 2012: VGT-Obmann Balluch zeigt Spitzenbeamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Wiener Landesamts (LVT) wegen übler Nachrede, Verleumdung und Amtsmissbrauchs an. Seine Begründung: Trotz des rechtskräftigen Freispruchs werden die Anschuldigungen im Verfassungsschutzbericht 2012 wiederholt.

27. August 2012: Das Wiener Straflandesgericht lehnt weitere Ermittlungen gegen die Polizei-Sonderkommission ab.

2. Oktober 2012: Fünf der 13 im Tierschützer-Prozess ehemals Angeklagten übermitteln dem Oberlandesgericht Wien (OLG) ihre Gegenäußerungen zur Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil im Mai 2011 zwar nicht im wesentlichen Anklagepunkt berufen, wohl aber gegen die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei. Nun ist das OLG am Zug - und das Warten auf einen Ausgang des mittlerweile vier Jahre dauernden Verfahrens geht für die fünf Beschuldigten weiter.

10. Juni 2013: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hebt einen Teil der Freisprüche auf. Nicht rechtskräftig werden die Freisprüche von fünf Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Landesgericht Wiener Neustadt werde über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben.

Kommentare