Ab 1. Jänner: Rettungsgasse auf Autobahnen Pflicht

Ab 1. Jänner: Rettungsgasse auf Autobahnen Pflicht
Nach dem Jahreswechsel ist die Rettungsgasse auf Autobahnen Pflicht. Wie sie funktioniert und was sich für Autofahrer sonst noch ändert.

2012 wird die Bildung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Bei stockendem Verkehr muss vorausschauend eine Fahrspur für Einsatzkräfte frei gemacht werden: Bei zweispurigen Fahrbahnen müssen die Lenker nach rechts oder links ausweichen und in der Mitte einen Fahrstreifen frei machen. Bei mehrspurigen Straßenabschnitten gilt, zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz zu machen. Der Pannenstreifen darf dabei benützt werden.

Ab 1. Jänner: Rettungsgasse auf Autobahnen Pflicht

"Die Rettungsgasse ist schnell gebildet und rasch erklärt", sagte Asfinag-Vorstand Alois Schedl. Die häufigste Frage von Autofahrern sei, wann genau eine Rettungsgasse gebildet werden müsse - nur bei einem Unfall oder bereits bei Überlastungsstau? "Die Rettungsgasse muss vorausschauend gebildet werden", betonte Schedl. Auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist.

Das Behindern von Einsatzfahrzeugen wird mit bis zu 2.180 Euro geahndet. Es gibt keine Übergangsfristen, das Gesetz gilt ab 1. Jänner.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen zur Rettungsgasse lesen Sie im Hintergrund-Artikel.

Neue Regeln für Reifen

Erst ab 1. November 2012 treten einige Neuerungen rund um Pkw-Reifen in Kraft. Alle in der EU verkauften Pkw-Reifen müssen mittels Aufkleber oder Informationsblatt punkto Rollwiderstand, Nassbremsen und Abrollgeräusch gekennzeichnet werden ("Reifenlabel"). Neu in der EU typisierte Reifen-Modelle müssen Grenzwerte beim Nassbremsen sowie neue Grenzwerte beim Rollwiderstand und dem Abrollgeräusch erfüllen. Verpflichtend sind ein Reifendruck-Kontrollsystem für alle neu in der EU typisierten Pkw-Modelle und eine Gangwechselanzeige für alle neu in der EU typisierten Pkw-Modelle bis 2610 kg Bezugsmasse.

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