34 Weisungen an Staatsanwälte seit Brandstetters Antritt

Justizminister Wolfgang Brandstetter
Der Weisenrat wurde zudem mit 38 Fällen befasst.

Das Justizministerium hat seit dem Amtsantritt von Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor rund elf Monaten 34 Weisungen an Staatsanwälte erteilt und in fünf Fällen deren Erteilung vorbereitet. Der von Brandstetter eingesetzte Weisenrat wurde bisher mit 38 Fällen befasst. In dreien davon wurde eine Weisung auf (zumindest teilweise) Einstellung eines Verfahrens erteilt.

Das teilt Brandstetter in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS mit. Er hatte den Weisenrat im Jänner 2014 vorerst provisorisch als "Kommission" eingesetzt. Zuständig ist der Weisenrat für Fälle, in denen Brandstetter früher als Strafverteidiger oder in sonstiger beratender Funktion tätig war, in Strafsachen gegen oberste Organe der Gerichtsbarkeit sowie in Fällen, in denen eine inhaltliche Weisung erteilt werden soll.

Reform

Im Zuge der von ihm für nächstes Jahr angekündigten Reform des Weisungsrechts will der Minister den Weisenrat im Gesetz als Beratungsorgan verankern. Dies hat auch die von ihm eingesetzte Expertenkommission vorgeschlagen.

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