2-G an Unis: Verfassungsjurist Mayer sieht "rechtlich dünnes Eis"

2-G an Unis: Verfassungsjurist Mayer sieht "rechtlich dünnes Eis"
Wirrwarr um Uni-Regelungen: Zugang nur für Geimpfte und Genesene könnte mit Grundrecht auf Bildung kollidieren.

Und wieder ist die Verwirrung groß. Diesmal geht es um den Fleckerlteppich bei den Corona-Zugangsregelungen  an den  Hochschulen.Auch innerhalb einer Stadt wie Wien unterscheiden sich die Regelungen. Manche könnten gar rechtswidrig sein.

Zugangschaos

So kommt es, dass die Uni Wien, Uni Graz und die Uni Linz  mit 2,5-G-Regelungen  fahren, also Personal und Studierende nur  geimpft, genesen oder PCR-getestet den Zugang erlauben. 4,6 Kilometer von der Uni Wien entfernt setzt die  Wirtschaftsuniversität Wien (WU) ab dem Sommersemester (startet im  März)  aber auf 2-G – also nur Geimpfte und Genesene kommen rein. Ausnahmen bilden Personen mit Impfbefreiung.

Die Universität Klagenfurt  verschärfte schon Mitte November  vergangenen Jahres den Zugang. Sie war die erste öffentliche Uni, die die 2-G-Regel eingeführt hat.

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