Gutachten: Breivik ist zurechnungsfähig

Gutachten: Breivik ist zurechnungsfähig
Ein zweites Attest widerspricht der ersten psychiatrischen Einschätzung des Oslo-Attentäters.

Die Frage, ob der geständige Massenmörder Anders Behring Breivik zurechnungsfähig ist, hat in Norwegen eine derart heftige Debatte entfacht, dass die Richter sich genötigt sahen, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben. Dieser Expertenbericht wurde nun vorgelegt – und im Gegensatz zum ersten psychiatrischen Gutachten wird Breivik darin für zurechnungsfähig erklärt.

Somit gibt es zwei einander widersprechende Gutachten, und das Gericht muss entscheiden, welches für sein Urteil ausschlaggebend ist. Sollte es den 33-jährigen Attentäter von Oslo für schuldunfähig erklären, würde dieser nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, sondern in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Breivik selbst sieht sich als "politischen Aktivisten", der einen "Kreuzzug" gegen eine multikulturelle Gesellschaft führt. Er hat stets darauf bestanden, die Anschläge – die 77 Menschenleben forderten – in vollem Bewusstsein begangen zu haben.

Höchststrafe

"Das Ergebnis entspricht dem Wunsch Breiviks und ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht, um zu erreichen, dass er für gesund erklärt wird", sagte Breiviks Anwalt Geir Lippestadt.

Breivik war in einer ersten psychiatrischen Untersuchung paranoide Schizophrenie und damit Unzurechnungsfähigkeit attestiert worden. Dies empörte viele Menschen in Norwegen – vor allem Angehörige der Opfer forderten, dass Breivik sich in einem Prozess für seine Taten zu verantworten habe.

Die Verhandlung beginnt am Montag. Breivik könnten bei einer Verurteilung 21 Jahre Haft drohen. Dies ist bei den Anklagepunkten "Terrorismus" und "vorsätzlicher Mord" die Höchststrafe in Norwegen. Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die lebenslange Haftstrafen abgeschafft haben.

"Verwahrung"

Breivik könnte trotzdem für immer hinter Gittern bleiben: Schon beim Urteilsspruch kann das Gericht die "Verwahrung" verhängen, deren Ende ungewiss ist. Nach 21 Jahren kann die Strafe um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl der Verlängerungen nicht begrenzt ist, kann ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod in Haft sitzen.

Und die norwegische Regierung arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetz, das verhindern soll, dass Breivik je wieder freikommt: Das Gesetz soll die Isolation von Personen ermöglichen, die wegen ihrer Taten Opfer von Racheakten werden könnten.

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