Grasser: Kein Falschaussage-Verfahren

Grasser: Kein Falschaussage-Verfahren
Im Rahmen einer Privatanklage war gegen Grasser wegen Falschaussage ermittelt worden - die Erhebungen wurden eingestellt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rahmen des Privatanklageverfahrens "Mag. Grasser gegen DI Ramprecht" wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt.

Dabei ging es um Aussagen Grassers vom 9. März 2010 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien: Damals tätigte Grasser die "pauschale Aussage", zu Walter Meischberger kein Verhältnis bzw. keinen Kontakt zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wies die Behörde darauf hin, dass die Ermittlungen zum "Komplex BUWOG" sowie das gegen Grasser anhängige Finanzstrafverfahren fortgesetzt werden.

Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht "inhaltlich unrichtige Angaben gemacht" hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.

Anwalt dennoch unzufrieden

In einer ersten Reaktion gegenüber der APA zur Einstellung des Verfahrens gegen Karl-Heinz Grasser wegen Verdachts auf Falschaussage zeigte sich Rechtsanwalt Manfred Ainedter trotz des für seinen Mandanten guten Ausgangs unzufrieden: Wenn die Einstellung der Ermittlungen gegen Grasser in diesem Fall schon zwei Jahre dauere, dann würden die anderen gegen ihn laufenden Verfahren wohl erst "am St. Nimmerleinstag" von der Justiz erledigt werden. Ainedter rügte erneut, dass die Ermittlungen der Justiz gegen Ex-Finanzminister Grasser seiner Meinung nach viel zu lange dauerten.

Grasser ist auch vor den U-Ausschuss des Parlaments zum Thema Buwog geladen. Am nächsten Dienstag soll er den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Dabei werde sein Mandant zu den in der Ladung genannten Fragen, der "politischen Verantwortlichkeiten" bei der Buwog-Privatisierung und der Einmietung der Finanzbehörden in Linz "im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme und externe Berater" Auskunft geben, kündigte Ainedter an. Bei Fragen zum Kern der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen werde sich Grasser aber auf sein Entschlagungsrecht berufen. "Ersatzjustiz spielen wir nicht", so Ainedter.

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