Gemeinden dürfen jetzt mehr als früher kooperieren

Gemeinden dürfen jetzt mehr als früher kooperieren
Verwaltungsreform: Künftig dürfen Gemeinden unbeschränkt viele Aufgaben gemeinsam erfüllen.

Bisher durften Gemeinden nur eine einzige Aufgabe in einem Gemeindeverband teilen, etwa eine Kläranlage betreiben. Künftig dürfen sie unbeschränkt viele Aufgaben gemeinsam erfüllen: von der Kläranlage über Sport- und Freizeiteinrichtungen bis hin zum Melde- Bau- oder Standesamt. Das hat der Nationalrat diese Woche auf Initiative des Bundesrates beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist klar: Kooperationen ermöglichen es, auf Dauer Kosten zu sparen.

Zuverdienst

Eine weitere Änderung betrifft Bürgermeister. Solche, die als Beamte in Frühpension sind, dürfen neben ihrer Pension unbegrenzt dazuverdienen; alle anderen Frühpensionisten nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von rund 370 Euro pro Monat.

Im Parlament wurde dies nun so geändert, dass alle frühpensionierten Ortschefs dazuverdienen dürfen - ASVG-Versicherte bis zu 4000 Euro pro Monat, Beamte weiter unbegrenzt (das gibt ein Urteil des Höchstgerichtes vor). Die Grünen kritisieren, damit werde ein Privileg für Politiker geschaffen.

SPÖ und ÖVP begründen die Gesetzesänderung damit, es gebe nicht wenige Ortschefs, die überlegten, ihren Bürgermeister-Sessel zu räumen. Sie stünden vor der Entscheidung: Pension oder Bürgermeister-Bezug (der hängt von der Größe der Gemeinde ab) samt maximal 370 Euro pro Monat. Die 4000-Euro-Grenze hat zur Folge, dass Abgeordnete des Nationalrates und des Bundesrates nicht in den Genuss der Neuregelung kommen. Auch Bürgermeister großer Städte sind davon ausgeschlossen.

Arbeitslosengeld

Zudem werden Bürgermeister künftig, nachdem sie ihr Mandat verloren haben, Arbeitslosengeld beziehen können. Derzeit haben Chefs von Städten und Gemeinden, die ihren Zivilberuf aufgeben oder verlieren und dann auch noch ihr Amt verlieren, keine richtige Absicherung. In Zukunft verfallen ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht.

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