Galgenfrist für KHG

Galgenfrist für KHG
Liechtensteiner Gerichtsentscheid sorgt für viel Ärger. Laut heimischem Gericht soll er 2,6 Mio. Steuern hinterzogen haben.

Auf die Intensivierung des "dringenden Tatverdachts" gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss die Justiz vorerst warten. Denn die Akten, die vor einem Jahr bei einem Steuerberater von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschlagnahmt wur-den, dürfen nicht an Österreich ausgefolgt werden. Das hat das Fürstliche Obergericht in Liechtenstein entschieden. Eine Anklage in der Causa BUWOG gegen den Ex-Finanzminister ist damit in weite Ferne gerückt, auch wenn die Staatsanwaltschaft Vaduz gegen den Gerichtsentscheid berufen will.

Dass Liechtenstein jetzt die Herausgabe verweigert, sorgt bei SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter für Entsetzen. Im Gespräch mit dem KURIER verlangt er von der Regierung, "alle juristischen Möglichkeiten und zwischenstaat­lichen Beziehungen auszuschöpfen", um die Unterlagen zu bekommen.

Kräuter nimmt vor allem die Justizministerin in die Pflicht. Beatrix Karl müsse "alle Hebel in Bewegung setzen". Das Vorgehen Liechtensteins sei unverständlich: "Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, wenn mutmaßlich verschobenes Geld in Strafverfahren nicht zurückverfolgt werden kann."

Das Justizministerium weist das Ansinnen der SPÖ zurück: "Man kann nicht von der Justizministerin verlangen, dass sie im Ausland für die Aufweichung des Berufsgeheimnisses eintritt", sagt Sektionschef Christian Pilnacek. Und er verweist auf die jüngste Debatte in Ös­terreich über das Berufs­geheimnis. Karl musste einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf zurücknehmen. Pilnacek geht davon aus, dass der Oberste Gerichtshof in Vaduz, der jetzt am Zug ist, die Akten herausgeben wird.

Die heimische Justiz erhofft sich von den Akten aus Liechtenstein Hinweise auf den Verbleib der BUWOG-Provisionen. Die von Walter Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger kassierten Millionen sind offenbar in Liechtenstein gelandet.

 

Steuerhinterziehung

Indessen geht das Oberlandesgericht Wien davon aus, dass Grasser "gewerbsmäßig" Steuern hinterzogen habe. Laut Format steht in einem Beschluss des OLG, mit dem eine Hausdurchsuchung bei Grasser für rechtmäßig erklärt wurde, dass Grasser neun Millionen über Steueroasen an der Finanz vorbei zurück nach Österreich transferiert habe. Dabei soll er 2,6 Millionen Euro hinterzogen haben. Grassers Anwalt dementiert. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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