"Fußfessel ... sonst bist du tot"

"Fußfessel ... sonst bist du tot"
Der Wiener Anwalt Nikolaus Rast erhielt per Post eine Morddrohung. Der Verfasser spielt auf eine aktuelle Fußfessel-Causa an und nennt auf der Rückseite den Namen des Vergewaltigungsopfers.

Das Tauziehen um die Gewährung einer Fußfessel für einen verurteilten Vergewaltiger aus Salzburg ist um eine Facette reicher. Der Anwalt des 22-jährigen Opfers, Nikolaus Rast, wurde in einem Brief bedroht. Sinngemäß steht darin, dass Rast dem Verfasser eine Fußfessel verschaffen soll, sonst sei er tot. Nachsatz: "keine Polizei". Auf der Rückseite des Blattes steht der Name des Vergewaltigungsopfers, den nur Insider kennen, denn bisher blieb die Frau anonym.

Die Vorgeschichte des Falls: Im Jahr 2007 wegen Vergewaltigung verurteilt, saß der 51-jährige Täter bisher keinen einzigen Tag hinter Gittern. Sein Ansuchen, die Haft elektronisch überwacht in den eigenen vier Wänden zu verbringen, wurde zuerst abgelehnt und ihm nach einer Berufung von der Vollzugskammer in Linz bewilligt. Das Urteil ließ die Wogen hochgehen. Der Akt landete auf dem Tisch von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die nun das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof prüfen lässt und die Vergabe der Fußfessel neu regeln will. Zukünftig ist vorgesehen, dass Täter zuerst einen Teil ihrer Haft absitzen und erst die letzten Monate ihrer Strafe mit Fußfesseln – die mit GPS-Sendern aufgerüstet werden – zu Hause verbringen. Noch im September will Karl die Neuregelungen vorstellen.

"Keine Parteienstellung"

"Fußfessel ... sonst bist du tot"

Jurist Rast sagt: "Ich lasse mich sicher nicht einschüchtern." Der Verfasser des Drohbriefs blieb naturgemäß anonym. Fest steht hingegen, dass es sich um einen juristischen Laien handelt. Denn der Rechtsanwalt vertrat das Opfer zwar erfolgreich im vom Täter angestrebten Wiederaufnahmeverfahren. Mit der Gewährung der Fußfessel oder einem solchen Verfahren hat er aber nichts zu tun. "Ich habe in diesem Verfahren gar keine Parteienstellung und werde auch gar nicht angehört." Zuständig ist die Vollzugsdirektion.

Drohungen gegen Rechtsanwälte sind zwar nicht selten, werden seit der Entführung und Ermordung des Wiener Wirtschaftsanwalts Erich Rebasso Ende Juli aber ernst(er) genommen. In Juristenkreisen entfachte das Gewaltverbrechen eine Sicherheitsdebatte. Strafverteidiger wie Rast sind exponiert. "Vielleicht will man mir Angst machen. Gelungen ist das aber nicht." Die Rechtsanwaltskammer kündigte an, die Causa Rebasso aufarbeiten zu wollen, um allfällige Lehren daraus ziehen zu können.

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