Freispruch von Haider-Intimus aufgehoben

Freispruch von Haider-Intimus aufgehoben
Wegen erheblicher Mängel im ersten Urteil muss der Prozess gegen Franz Koloini in der Russen-Affäre demnächst wiederholt werden.

Eine Vernichtung. Nicht anders kann man jenes Urteil des Oberlandesgericht Wien (OLG) bezeichnen, das eine Wende in die sogenannte Staatsbürgerschaftsaffäre bringt.

Wie berichtet, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Landeshauptmann Jörg Haider und seinem damaligen Protokollchef Franz Koloini in einem Strafverfahren vorgeworfen, zwei Russen widerrechtlich die österreichische Staatsbürgerschaft verschafft zu haben.

Für die Zahlung von insgesamt 1,9 Millionen Euro sollen die beiden Kraftwerksbetreiber Alexey B. und Artem B. nach einer Intervention Haiders bei Kanzler Wolfgang Schüssel im Jänner 2007 einen österreichischen Pass bekommen haben; mit den 1,9 Millionen Euro finanzierte Haider laut Anklage das Formel-1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher.

Widersprüche ignoriert

Im Herbst 2011 hat eine Wiener Richterin sowohl Koloini – er gilt als Mitwisser und hat unter anderem das Bankkonto, auf dem das Geld lagerte, aufgelöst – wie auch die beiden Russen und ihre Anwälte freigesprochen.

Als Begründung führte die Richterin unter anderem an, Haider konnte Kraft seiner Funktion gar keine Staatsbürgerschaften verleihen, das sei in derartigen Fällen Sache der Bundesregierung.

Das OLG hat die Entscheidung nun revidiert – mit schwerwiegenden Argumenten. Auf fast 80 Seiten zerpflücken die Höchstrichter die erstinstanzlichen Freisprüche und gehen hart mit der Kollegin ins Gericht: So habe sie schlichtweg verabsäumt, Beweise und Widersprüche in einem Gesamtzusammenhang zu sehen und richtig zu bewerten; wesentliche Widersprüche und "Erinnerungslücken" seien ignoriert worden.

Als konkretes Beispiel nennen die OLG-Richter die Aussagen der beiden Russen zu der Anzahl der Zahlungen. Während die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die 1,9 Millionen Euro in zwei Tranchen bezahlt wurden (eine Million vor, 900.000 Euro nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft, Anm.) leugneten die Russen die zweite Zahlung bis zuletzt. Die Richterin interessierte sich für diesen und andere Widersprüche aber nicht und zweifelte auch nicht an den Angaben der Angeklagten. Die Konsequenz: Das OLG hob das Urteil und alle Freisprüche auf. Ein anderer Richter muss die Causa neu entscheiden.

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