Feriencamps: Kosten jetzt voll absetzbar

Feriencamps: Kosten jetzt voll absetzbar
Bisher konnten Eltern nur den Aufwand für die Betreuung beim Finanzamt geltend machen, nicht für Essen und Unterkunft.

Da war also das Gefühl, etwas noch nicht erledigt zu haben. Christine Marek hat sich Ende 2010 aus der Bundespolitik verabschiedet, ist heute Chefin der ÖVP Wien. Von 2007 bis 2010 war Marek Familien-Staatssekretärin, eine Angelegenheit aus dieser Zeit hat sie nicht losgelassen: Unter ihrer Ägide wurde 2009 die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschlossen, eigentlich sollte sie auch für Ferienlager gelten. Aber: "Ich war dann unglücklich, wie kompliziert das im Finanzministerium angelegt wurde. So restriktiv, dass sie kaum jemand nutzen konnte." Ab sofort ist Christine Marek diesbezüglich nicht mehr unglücklich, denn ab sofort können Eltern Kosten für Kinder-Ferienlager pauschal absetzen.

Kinder-Ferienlager kosten meist zwischen 150 und 350 Euro pro Woche - die Grenze ist nach oben offen. Unselbständig Beschäftige können sich nun bis zu 50 Prozent der Kosten zurückholen. Die Zahl derer, die Kinderbetreuungskosten absetzen können, werde so deutlich steigen, sagt Marek: "Viele Eltern haben während des Jahres keine Kosten, wenn sie nichts in Anspruch nehmen. Die hätten in den Ferien Geld abrechnen können, bisher ging das aber kaum."

Liegen gelassen

Die Zahlen aus dem Büro von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) verdeutlichen,
wie viel Geld bisher nicht "abgeholt" wurde. 167 Millionen Euro sind pro Jahr für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung budgetiert, 2009 wurden nur 37 Millionen Euro "abgeholt" - nicht einmal ein Viertel also. Bisher war es praktisch oft unmöglich, sich auch nur einen Cent vom Finanzminister fürs Ferienlager zurückzuholen. Da nur die reinen Betreuungskosten absetzbar waren, mussten sie von jenen für Essen und Unterkunft getrennt ausgewiesen werden - "Etliche Gruppen, die Ferienlager anbieten, können das nicht aufschlüsseln", so Marek. "Gruppen wie Jungschar und Pfadfinder arbeiten mit ehrenamtlichen Betreuern, die können keine Betreuungskosten ausweisen."

Um diese Hürde zu beseitigen, hat Marek den kurzen ÖVP-internen Amtsweg genutzt: "Ich hatte ein Gespräch mit der Finanzministerin, sie hat zugesagt, dass der Erlass noch diese Woche geändert wird." Das Ministerium bestätigt das. Die restlichen Vorgaben bleiben prinzipiell gleich (siehe Artikelende), die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ist weiterhin mit 2300 Euro pro Kind und Jahr gedeckelt, dabei ist es aber egal, ob das Geld für Betreuung unterm Jahr oder in den Ferien verwendet wird.

Der Erlass gilt übrigens rückwirkend für das ganze Jahr: Auch die Kosten bereits beendeter Ferienlager können abgesetzt werden.

Kinderbetreuung: Seit 2009 absetzbar
Kinderbetreuungskosten sind seit 2009 steuerlich absetzbar - bis zu einem Maximalbetrag von 2300 Euro pro Jahr und Kind. Das Kind darf höchstens zehn Jahre alt sein und muss professionell betreut werden, etwa im Kindergarten oder durch eine "qualifizierte" Person. Als solche gilt, wer mindestens 16 ist und eine mehrstündige Schulung nachweisen kann. Abgesetzt werden können also auch Zahlungen an Großeltern.

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