Fall Oliver: Ein Pyrrhussieg

Fall Oliver: Ein Pyrrhussieg
Die Gerichte produzieren Gewinner, die Kinder zu Verlierern machen.

Olivers Vater hat gewonnen. Aber Oliver hat verloren. Der deutsche Familienrichter Jürgen Rudolph, der in Sorgerechtsfällen 16 Jahre geschlichtet und kein einziges Urteil gefällt hat, sagt: "Wenn einer den Gerichtssaal als Sieger verlässt, hat das Kind verloren."

Verloren hat auch die EU. Es gibt das Kindesentführungsübereinkommen HKÜ, nach dem zwei Länder keine widersprechenden Urteile fällen sollen. Dänemark hat es nicht ratifiziert. Es gibt das neue – von Dänemark anerkannte – Kinderschutzübereinkommen KSÜ, aber es gilt nur für neue Fälle. Manche EU-Länder (wie Österreich) haben noch kein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete oder geschiedene Eltern, andere schon. Wie Italien: Das zwingt eine vor dem gewalttätigen Mann geflüchtete Frau, ihm die Tochter auszuhändigen, obwohl er ihr zur Einschüchterung das Video von der Obduktion einer Frauenleiche geschickt hat.

Olivers Vater hat gewonnen. Ein Pyrrhussieg. Denn irgendwann wird er dem Buben erklären müssen, warum ihm seine Mutter fremd geworden ist. Und dieses Problem (egal, ob es Vater oder Mutter betrifft) ist weder durch ein HKÜ noch ein KSÜ zu lösen.

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