Fall Oliver: Anhörung in Dänemark

Fall Oliver: Anhörung in Dänemark
Die dänische Justiz muss nun über die Rückführung des Buben entscheiden. Der europäische Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.

Ab kommender Woche erwartet die Wiener Rechtsanwältin Britta Schönhart einen Gerichtstermin in Dänemark, bei dem es um die Rückführung des entführten Oliver Weilharter nach Graz geht. Der Prozess soll in Helsingör stattfinden und wird ausschließlich in dänisch geführt. Kindesmutter Marion Weilharter, 40 wird nicht nach Dänemark reisen. Ein Anwalt vertritt dort ihre Interessen.

Der europäische Haftbefehl gegen Kindesvater Thomas S., 40, bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Zu vieles ist der Staatsanwaltschaft Graz noch unklar. Schließlich ist das Delikt des Kindesentzuges mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Am 3. April entriss der Mann den Buben vor dessen Kindergarten der Obhut der Mutter und glaubt sich im Recht, weil er in seiner Heimat die alleinige Obsorge über den Buben hat.

S. wurde von der Polizei einvernommen. Doch das Protokoll darüber liest sich wie ein Kaffeeplausch", gibt Anwältin Schönhart wieder. „Der Kindesvater hat angegeben, für Oliver sei die Aktion in Graz kein Problem gewesen. Das steht aber krass im Gegensatz zu einer Zeugenaussage." Eine Grazerin, die ihr Kind zur Betreuungsstelle brachte, habe zu Protokoll gegeben, dass Oliver laut geschrien hat. Offiziell ist noch immer nicht bekannt, wie der Bub nun lebt. „Der Vater gibt einfach den Wohnort nicht bekannt", sagt Schönhart.

 

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