Fall Adelsmayr: Frau an Krebs gestorben

Fall Adelsmayr: Frau an Krebs gestorben
Wochenlang kämpfte der in Dubai angeklagte Arzt, um seine kranke Frau besuchen zu können. Nun erlag sie einem Krebsleiden.

Das Schicksal hat Eugen Adelsmayr, 52, in den vergangenen Monaten bereits ordentlich durchgebeutelt. Jetzt muss er einen weiteren Schicksalsschlag hinnehmen. Die 56-jährige Ehefrau des Mediziners aus Bad Ischl, der in Dubai wegen Mordes an einem Patienten angeklagt ist, erlag am Wochenende ihrem Krebsleiden. "Ich rechne jeden Tag mit dem Schlimmsten", hatte Eugen Adelsmayr noch vor wenigen Tagen gesagt.

Der Mediziner hatte nie ein Hehl aus der Krankheit seiner Frau gemacht. Im August des Vorjahres, kurz nach der zweiten Verhandlungsrunde gegen den Anästhesisten, diagnostizierten Ärzte die Erkrankung. Adelsmayr stand in den Wochen danach vor einer Zerreißprobe: Er durfte nicht ausreisen, wollte aber unbedingt seine kranke Frau besuchen. Die beiden Söhne kümmerten sich in dieser Zeit um ihre Mutter.

Das wochenlange diplomatische Tauziehen endete mit einem Erfolg für das Außenministerium: Nachdem hochrangige Politiker für Adelsmayr vorgefühlt hatten, durfte er am 27. September des Vorjahres vorübergehend heimreisen. Die temporäre Ausreise aus „humanitären Gründen“, wie es offiziell hieß, machte Schule. Seitdem verbrachte der Mediziner die Zeit während der Prozesstermine zu Hause. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. „Wir sind in Gedanken bei ihm und seinen Söhnen“, erklärte Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal.

Manipulation

Kurz vor dem Jahreswechsel sorgte Adelsmayr für einen Paukenschlag: Seine Anwälte bewiesen vor Gericht, dass die Übersetzung eines Gutachtens, auf dem die Mordanklage fußt, absichtlich manipuliert worden war. Immerhin wirft ihm der Staatsanwalt vor, dem Patienten Hilfe vorenthalten und ihn falsch behandelt zu haben. Eine Verurteilung brächten ihm mindestens drei Jahre Haft oder gar die Todesstrafe ein.

Die vorletzte Prozessrunde findet am 22. Februar statt. Die Anwälte werden dann ihr Schlussplädoyer halten. Binnen drei Wochen könnte ein Urteil ergehen.

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