EU hält an Verfahren gegen Ungarn fest

EU hält an Verfahren gegen Ungarn fest
Die ungarische Regierung soll zwei umstrittene Gesetze ändern. Premier Orban weigert sich weiter.

Die EU-Kommission entlässt Ungarns Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán nicht aus ihrer europäischen Verantwortung: Am Mittwoch erhöhte sie den Druck auf die rechtskonservative Regierung in Budapest und leitete die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein.

Die ungarische Regierung wird von der EU-Kommission in einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ ultimativ aufgefordert, innerhalb eines Monats zwei Gesetze zu ändern, weil sie in ihrer derzeitigen Form gegen EU-Recht verstoßen.

Einerseits geht es um die zwangsweise und zeitweilige Herabsetzung des Pensionsalters für Richter von 70 auf 62 Jahre. Kritiker werfen der Premier Orbán vor, damit unliebsame Richter von ihren Posten entfernen und durch regierungsnahe Juristen ersetzen zu wollen.
Zweitens handelt es sich um das Gesetz über die ungarische Datenschutzbehörde. Deren Unabhängigkeit müsse besser gesichert werden. Derzeit kann der Leiter der Behörde von einen Tag auf den anderen gekündigt werden.

Auch im dritten Verfahren steht die ungarische Regierung noch immer im EU-Visier: Die EU-Kommission verlangt von Budapest weitere Auskünfte über die geplante Gesetzesänderung zur Sicherung der Unabhängigkeit der Nationalbank. Brüssel verzichtet in diesem Fall aber vorerst darauf, das Vertragsverletzungsverfahren voranzutreiben.
Sollte die Regierung Orbán zu den ersten zwei Fällen innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort liefern, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen.

Drohende Einbußen

Unabhängig von diesen drei Verfahren hat Brüssel im Februar bereits mit dem Einfrieren von EU-Fördergeldern in Höhe von 495 Millionen Euro gedroht, sollte die Regierung Orbán das Budgetdefizit nicht zufriedenstellend senken.

Ungarn könnten diese EU-Schritte aus einem weiteren Grund teuer zu stehen kommen: Die Regierung Orbán hat noch immer nicht die Bedingungen für Verhandlungen über eine Finanzhilfe von EU und Internationalem Währungsfonds (IWF) erfüllt. Dafür müsse die Kommission erst weitere Garantien Ungarns zur Unabhängigkeit der Nationalbank sehen, sagte eine Kommissionssprecherin. Ungarn versucht, wegen der alarmierenden Finanzlage Hilfen von EU und IWF in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro zu erhalten. Weil sie die Unabhängigkeit der ungarischen Notenbank gefährdet sehen, haben EU und IWF im Dezember die Gespräche mit Budapest abgebrochen.

Zusätzlich wird im Europa-Parlament geprüft, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen die Regierung Orbán wegen ernsthafter Gefährdung der EU-Grundwerte einzuleiten.

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