EU billigt Fluggastdaten-Abkommen mit USA

EU billigt Fluggastdaten-Abkommen mit USA
Heftige Debatte im EU-Parlament: Zur Terrorbekämpfung gehen Daten von europäischen Fluggästen an die USA.

Das Europaparlament hat einem neuen EU-USA-Abkommen über die Weitergabe von europäischen Flugpassagierdaten klar zugestimmt.

Damit müssen dem US-Heimatschutzministerium zur Terrorismusbekämpfung weiter Daten wie Name, Adresse und Kreditkarteninformationen der Fluggäste bei Flügen in oder aus den USA zur Verfügung gestellt werden.

Für das neue Abkommen stimmten am Donnerstag in Straßburg 409 EU-Parlamentarier, 226 votierten dagegen, 33 enthielten sich. Die christdemokratische EVP-Fraktion und die Konservativen setzten sich für das Abkommen ein, während Teile der Sozialdemokraten sowie Liberale, Grüne und Linke Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes äußerten.

"Büchse der Pandora"

Unter den österreichischen EU-Parlamentariern lehnten Sozialdemokraten, Grüne, Freiheitliche und Fraktionslose den Deal ab. "Mit der Zustimmung zum Fluggastdatenabkommen mit den USA öffnet das Europäische Parlament die Büchse der Pandora. Dieses datenschutzrechtlich bedenkliche Abkommen wird dann auch für ähnliche Verträge Modell stehen", kritisierte der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. Der Chef der Sozialdemokraten im EU-Parlament (S&D), Hannes Swoboda, plädierte dagegen für eine Zustimmung.

Das Fluggastdatenabkommen bringe ausschließlich den USA Vorteile und biete EU-Bürgern keinen ausreichenden Datenschutz, sagte der freiheitliche Abgeordnete Andreas Mölzer. Der fraktionslose Abgeordnete Martin Ehrenhauser beanstandete, es sei ein Fakt, dass die vom EU-Parlament gestellten Bedingungen für ein neues Abkommen nicht erfüllt wurden. Die Erstellung von Profilen durch die Ermittler sei nicht auszuschließen.

Lange Warteschlangen oder keine Einreise in die USA für Privat- oder Geschäftsreisende wären die Folgen einer Ablehnung, warnte dagegen der ÖVP-Abgeordnete Hubert Pirker.

 

Heftige Diskussion

Dem Votum war eine heftige Diskussion vorausgegangen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die die Verhandlungen mit den USA geführt hat, räumte zwar ein, dass das Abkommen nicht perfekt sei, appellierte aber dennoch für eine Zustimmung. Das Europaparlament konnte das Abkommen nur billigen oder ablehnen, aber keine Änderungen durchsetzen.

Die Gegner kritisierten, dass die 15-jährige Speicherfrist zu lange sei, dass das Abkommen über die reine Terrorismusbekämpfung hinausgeht und die Verwendung der Daten nicht klar geregelt sei. So können die Daten auch zur Bekämpfung von schwerer, grenzüberschreitender Kriminalität verwendet werden, die in den USA mit mindestens drei Jahren Haft bestraft wird.

Was gespeichert wird

Insgesamt können weiterhin 19 Datensätze aus dem Passagiernamensregister (PNR) weitergegeben werden.

Es sind dies der Buchungscode, das Datum der Buchung bzw. der Ausstellung des Flugscheins, das Datum bzw. Daten des geplanten Flugs, der Name, verfügbare Vielflieger- und Bonus-Daten, andere Namen in dem PNR-Datensatz, sämtliche verfügbare Kontaktinformationen, sämtliche verfügbare Zahlungs- und Abrechnungsinformationen, die Reiseroute, das Reisebüro, Code-Sharing-Informationen, Informationen über Buchungsteilung, der Reisestatus des Fluggastes, Flugscheininformationen, sämtliche Informationen zum Gepäck, die Sitzplatznummer, allgemeine Eintragungen, die erweiterte Datenerhebung von Flugzeugpassagieren (Advanced Passenger Information System, APIS) und die Historie aller Änderungen.

Einzelpersonen können beim US-Heimatschutzministerium Zugang zu ihren Daten und eine Berichtigung oder Löschung verlangen, die US-Behörden können die Herausgabe aber aus Sicherheitsgründen beschränken. Zudem können Bürger laut dem Abkommen in den USA gegen die Verwendung der PNR-Daten klagen.

 

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