Estibaliz C.: Baby bleibt alleine im Spital

Estibaliz C.: Baby bleibt alleine im Spital
Laut Jugendamt und Justiz dürfen Vater, Mutter und Kind jedoch bald Zeit zu dritt verbringen. In welcher Form ist noch unklar.

Der kleine Roland liegt weiterhin in seinem Bettchen im Preyer’schen Kinderspital und schläft die meiste Zeit friedlich. Das Neugeborene der des Doppelmordes verdächtigen Estibaliz C. bekommt glücklicherweise noch nicht mit, was rundherum passiert. Eine Verfassungsklage steht im Raum. Der 50 cm große und 3,2 kg schwere Bub wird zum Zankapfel zwischen den Eltern, der Justiz, dem Jugendamt und dem Spital.

Bei der MA 11 versucht man nun, die Wogen zu glätten. „Wir sind nicht die Verhinderer des Kontakts mit der Mutter“, erklärt Sprecherin Herta Staffa. Die Abnahme des Babys unmittelbar nach der Geburt sei auch Entscheidung des Kaiser-Franz-Joseph-Spitals (KFJ) gewesen, in der die Entbindung stattgefunden hat, heißt es am Donnerstag. „Das war weder unser Wunsch, noch unser Auftrag“. Im KFJ darf man dazu keine Stellungnahme abgeben, die Staatsanwaltschaft hat eine Nachrichtensperre zu diesem Fall verhängt.

Gefahr oder nicht?

Nach KURIER-Recherchen hat die MA 11 dem Spital allerdings sehr wohl schriftlich mitgeteilt, dass der Mutter die Pflege wegen „Gefahr im Verzug“ umgehend entzogen wird und das Baby nur Mitarbeitern der MA 11 ausgehändigt werden darf.

Was soll das anderes als eine formelle Kindesabnahme sein? In dem Schreiben steht laut einem Insider ausdrücklich, dass „eine Gefährdung des Kindes durch die Mutter“ bestehe.

Fix ist, dass das Baby vorerst im Kinderspital bleiben wird. „Mindestens bis zum Wochenende, vielleicht sogar bis Montag“, sagt Vater Roland R. (siehe auch Interview) . Dann soll er laut Jugendamt den Säugling mit nach Hause bekommen. Er dürfe die in der Justizanstalt Josefstadt inhaftierte Mutter auch jederzeit mit dem Baby besuchen, sobald sie aus der Klinik zurückgebracht wird. „Was die Justiz an Kontakt ermöglicht, ist uns willkommen. Wir haben keine Bedenken“, sagt Staffa. Die „Gefahr im Verzug“ scheint sich plötzlich verzogen zu haben.

Treffen in der Josefstadt

Nach dieser Aussage dürfe Roland R. seinen Sohn auch in der Früh in die Mutter-Kind-Zelle in die Justizanstalt Josefstadt bringen und am Abend wieder mitnehmen. Dass diese Möglichkeit besteht, davon will man beim Jugendamt nichts gewusst haben und verweist auf einen Kontakt durch eine Glasscheibe, obwohl die Behörde erst kürzlich vor Ort war und einer (drogenabhängigen) Gefangenen ihr Baby abgenommen hat.

Laut Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion ist es durchaus Praxis, dass die Kinder stunden- oder tageweise die Mutter-Kind-Abteilung verlassen bzw. besuchen. „Die Kinder sind ja nicht eingesperrt“, sagt Sozialarbeiter Thomas Neuwirth vom Verein Neustart , der inhaftierte Mütter mit ihren Kindern betreut und gute Erfahrungen gemacht hat. Auch einer – selbstverständlich überwachten – „Familienzusammenführung“ an einem Besuchertisch ohne trennende Glaswand stehe in Einzelfällen nichts entgegen, sagt Prechtl.

Während die MA 11 beim Bezirksgericht Josefstadt innerhalb von acht Tagen nachträglich die Kindesabnahme sanktionieren lassen muss, wird der Vater einen Antrag auf Obsorge stellen. Wenn er diese nach einigen Monaten hat, dann darf er über das Wohl von Roland junior bestimmen. „Bis dahin sind wir die Erziehungsberechtigten“, heißt es im Jugendamt.

Verfassungsklage

C.s Verteidiger Rudolf Mayer geht auf mehreren Ebenen gegen die Kindesabnahme vor. „Beim Verfassungsgerichtshof wird Klage wegen Verstoßes gegen Artikel acht der Menschenrechtscharta (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Anm.) eingebracht. Dazu ist eine Beschwerde gegen die Abnahme und ein Antrag auf Rückgabe beim Bezirksgericht Favoriten eingebracht“, so Mayer: „Dass Gefahr im Verzug war, ist doch eine Floskel.“

Der Wiener Familienrichter Franz Mauthner berichtet aus seiner Erfahrung, dass das Jugendamt mit Entscheidungen eher zu lange zuwartet. Das betrifft meist alkoholkranke Mütter. Eine zu erwartende – auch lange – Haftstrafe allein ist für Mauthner kein Grund, einer Kindesabnahme zuzustimmen. Ein psychischer Ausnahmezustand einer Mutter könne eine solche Maßnahme sehr wohl rechtfertigen. „Es genügt auch schon eine intellektuelle Minderbegabung.“

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