Entführungsfall Natascha Kampusch

Entführungsfall Natascha Kampusch
Von der Entführung 1998 bis zum "Freispruch" der Staatsanwäte.

Mit der Entscheidung, das Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen die mit den Ermittlungen in der Causa Kampusch befassten Staatsanwälte einzustellen, ist ein weiteres Kapitel in einem der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngsten Vergangenheit abgeschlossen. Im Folgenden eine Chronologie des Falls:

2. März 1998: Kampusch verschwindet in ihrem Wiener Heimatbezirk
Donaustadt auf dem Weg zur Schule. Gegen 7.45 Uhr verlässt sie die
elterliche Wohnung am Rennbahnweg Richtung Volksschule Brioschiweg.
Dort kommt sie jedoch nie an. Ihre Eltern alarmieren am Abend die
Polizei.

3. März 1998: Eine Schülerin erzählt der Polizei, dass sie
beobachtet hat, dass Kampusch in einen weißen Bus mit Gänserndorfer
Kennzeichen gezerrt worden ist. Später stellt sich heraus, dass
Priklopil so ein Fahrzeug besaß.

23. August 2006:
In Strasshof taucht eine Frau auf, die behauptet,
Kampusch zu sein. Der 44-jährige Priklopil wirft sich in Wien vor
einen Zug und stirbt.

25. August 2006:
Ein DNA-Gutachten bestätigt, dass es
sich bei der Frau um Natascha Kampusch handelt.

6. September 2006: Kampusch spricht erstmals mit Medien. Im
Interviews mit "News", der "Kronen Zeitung" und dem ORF sagt sie
unter anderem: "Ich dachte nur an Flucht."

23. Oktober 2008: Der Fall Kampusch wird neu aufgerollt. Ermittler sollen sich noch einmal damit auseinandersetzten.

8. Jänner 2010: Der Akt wird wieder geschlossen: Polizei und
Staatsanwaltschaft sind überzeugt, dass Priklopil keine Komplizen
bzw. Mitwisser hatte. Ein Freund des Entführers, Ernst H., wird
allerdings wegen Begünstigung angeklagt. Er soll unmittelbar nach
Kampuschs Entkommen von der Entführung erfahren und Priklopil bei der
Flucht geholfen haben.

2. November 2010: Neue Ermittlungen gegen fünf in den Fall Kampusch
involvierte Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in
Innsbruck werden bekannt - darunter der Leiter der Wiener
Oberststaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, und der Leiter der
Staatsanwaltschaft Graz und ehemaliger Sonderermittler in der Causa
Kampusch, Thomas Mühlbacher. Basis ist eine Sachverhaltsmitteilung
des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut,
an die fünf Klubobleute des Parlaments, laut der die Beschuldigten
"konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche
Ermittlungsergebnisse vernachlässigt" haben sollen. Rzeszut war
Mitglied der vom Innenministerium eingesetzten Kampusch-Evaluierungskommission (Vorsitz: Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich).

3. Mai 2011: Die Republik Österreich lehnt eine
Entschädigungszahlung an Kampusch für ihr jahrelanges Martyrium ab.
Das entscheidet die Finanzprokuratur im Namen des Innenministeriums,
da kein "begründeter" Verdacht gegen den Kidnapper vor der
Selbstbefreiung der 23-Jährigen weitere Ermittlungen notwendig
gemacht hätte.

24. November 2011: Das Justizministerium gibt bekannt, dass das
Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen die fünf Kampusch-Staatsanwälte
eingestellt wird.

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