Elsner: 100.000 Euro für Feriendomizil

Elsner: 100.000 Euro für Feriendomizil
Elsner ist verreist - vorerst allerdings nicht nach Frankreich in seine Villa, sondern in ein Rehabzentrum in Österreich.

Helmut Elsner spielt versteckerln. Dem Wiener Landesgericht hat er mitgeteilt, dass es in der Schweiz ein ideales Sanatorium für seine Genesung gibt, dabei befindet er sich schon seit Anfang der Woche in einem Rehabzentrum in Österreich.

Aber der 76-Jährige muss sich auch gar nicht bei der Justiz "abmelden". Am 13. Juli als vorläufig vollzugsuntauglich aus dem Gefängnis entlassen, ist der Ex-Bawag-Chef bis auf Weiteres ein vollkommen freier Mann. Er muss sich erst in acht bis zehn Monaten einer medizinischen Kontrolle stellen.

"Würde in der Zwischenzeit der Eindruck entstehen, es gehe ihm blendend, dann müsste man das schon früher überprüfen", sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Dann müsste Elsner erreichbar sein. Bis dahin könnte er jederzeit auch zu seiner Ferienvilla im südfranzösischen Mougin reisen. Der Rasen ist gemäht, das Ungeziefer vernichtet, der Pool gefüllt. Das kann man aus beglichenen Rechnungen für Gärtnerarbeiten, Schädlingsbekämpfung und Wasserverbrauch ableiten.

Stiftung

Elsner: 100.000 Euro für Feriendomizil

Das Anwesen sowie weitere Vermögenswerte des Ex-Bawag-Chefs, wie etwa seine 6,8 Millionen Euro Abfertigung, werden von einer Privatstiftung verwaltet. Die Justiz hat verfügt, dass die Werte nicht belastet werden und Elsner sowie seine Frau keinen Nutzen daraus ziehen dürfen, bis die Verfahrenskosten und die Ansprüche der Geschädigten abgerechnet sind. Der zuständige Richter muss jedoch Geld für die Erhaltung des Feriendomizils freigeben - und das waren bisher rund 100.000 Euro.

Niemand kann Elsner hindern, seine Villa zu betreten. Würde er sich aber dort häuslich einrichten, riefe das die Justiz auf den Plan. Denn dann würde er das Anwesen "abwohnen" und den Wert damit schmälern.

Obwohl Elsner seit Ende 2010 rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt ist, kann das Gericht noch keinen Schlussstrich ziehen und das Vermögen aufteilen oder freigeben. Das Betrugsfaktum um die mutmaßliche Erschleichung der Abfertigung ist nach der Aufhebung des Schuldspruches durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wieder offen. Im Justizministerium brütet man über der Frage, ob man Elsner einen neuen Prozess machen soll, obwohl er nicht mehr Strafe bekommen könnte. Aber der OGH hat auch der Abschöpfung der 6,8 Millionen Euro nicht seinen Sanktus gegeben, und diesen Betrag will sich die Staatsanwaltschaft nicht ohne Weiteres aus der Hand nehmen lassen. Wie auch Elsner nicht kampflos aufgibt, "was er in 50 Jahren hart erarbeitet hat", wie seine Frau Ruth zum KURIER sagt.

Neuer Prozess

Das Justizministerium erwägt seit Monaten auch, wie es mit Elsners Mitangeklagten weitergehen soll. Dem Vernehmen nach will die Anklagebehörde dem Spekulanten Wolfgang Flöttl einen neuen Prozess machen, nachdem der OGH dessen Verurteilung aufgehoben hat.

Elsner wird nach der Rückkehr von der Rehabilitation mit seiner Frau in die neue Wohnung neben dem Wiener Hotel Imperial ziehen, in das er sich nach seiner Haftentlassung eingemietet hatte.

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