Duke: Vom Ku-Klux-Klan nach Zell am See

Duke: Vom Ku-Klux-Klan nach Zell am See
Trotz eines Einreise-Verbotes für den Schengen-Raum lebt der Rassist David Duke unbehelligt in Salzburg - seit 2007.

David Duke hat es nicht leicht: Der US-Amerikaner wurde am Freitag zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren in einem Schengen-Land festgenommen und nur unter der Auflage freigelassen, sofort das Land zu verlassen. David Duke hat aber einen sicheren Hafen, in den er sich zurückziehen kann, ein Land, in dem ihn die Behörden in Ruhe lassen: Österreich.

David Duke, geboren in Oklahoma, ist eigentlich ein unauffälliger 61-jähriger Herr, gut gebräunt, die Zähne gut gebleicht. Aber David Duke ist auch ein Rassist von Weltformat. Er gilt als großer Vernetzer der Neonaziszene, als Financier rechter Websites. Er war ein hochrangiges Mitglied im Ku-Klux-Klan, an der Uni in Louisiana ist er mit NS-Uniformen und Feiern zu Hitlers Geburtstag aufgefallen. Er spricht und schreibt gerne über "jüdische Unterwanderung"; 2006 reiste er zur Holocaust-Leugner-Konferenz im Iran. Er ist heute zu gewieft, um noch strafrechtlich Relevantes dazu zu sagen - trotzdem wurde er am Freitag in Deutschland festgenommen und nur unter der Auflage freigelassen, das Land umgehend zu verlassen.

Duke wollte auf einem Neonazi-Treffen sprechen, die Polizei hat die Gäste aber vorab perlustriert und ihn dabei abgefangen. Ein Sprecher der Kölner Polizei bestätigte dem KURIER den Grund für die Festnahme: Gegen Duke wurde von der Schweiz ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum ausgesprochen, er hätte Deutschland allenfalls zur Durchreise betreten dürfen.

Kritik

Duke: Vom Ku-Klux-Klan nach Zell am See

Der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger beobachtet seit Jahren die rechte Szene in Österreich im Allgemeinen und die Aktivitäten von Duke im Besonderen. Nach seinen Informationen lebt Duke seit 2007 in Zell am See. Immer wieder bekomme er Hinweise auf Dukes Aufenthaltsort, am Tag nach der Festnahme sei er schon wieder in Österreich gewesen, sagt Öllinger. Dass Duke unbehelligt ein- und ausreist, ärgert ihn: "Eine Führungsfigur des internationalen Rechtsextremismus darf nach Österreich flüchten, wenn sie aus einem anderen Schengen-Land ausgewiesen wird?" Er wird dazu eine Anfrage an das Innenministerium richten.

Der Vorfall von Köln ist nicht der erste derartige mit Duke: 2009 wurde er in der Tschechischen Republik - ebenfalls ein Schengen-Staat - festgenommen. Auch damals wollte er vor Neonazis reden. Auch damals wurde er unter der Auflage freigelassen, das Land zu verlassen. Auch damals ist er nach Zell am See gereist. Öllinger kritisierte damals heftig die Haltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Dessen Leiter Peter Gridling habe Duke einen "Persilschein" ausgestellt. Gridling hatte damals gesagt, es gebe "keinen Grund zur Annahme", dass er Straftaten begehen werde - deshalb werde er auch nicht beobachtet.

Karl-Heinz Grundböck, der Sprecher des Innenministeriums, sagt zum jüngsten Vorfall: Im Fall Duke gebe es eben "in Österreich keine Hinweise auf Wiederbetätigung." Er bestätigt, dass Duke mit Nebenwohnsitz in Zell am See gemeldet ist und dass von der Schweiz bereits 2009 ein Schengen-Aufenthaltsverbot (bis 2012) ausgesprochen wurde.
Die Begründung dafür war kurzfristig nicht zu eruieren. Das Verbot gelte aber nicht, weil es von Italien und Malta für Duke "Aufenthaltstitel" für den Schengen-Raum gebe. Der Grund dafür, dass er in Köln festgenommen wurde, sei nicht das Schengen-Einreiseverbot, sondern das dortige Aufenthaltsgesetz. Die Deutschen hätten "präventiv" reagiert, weil er zu einem Nazi-Treffen unterwegs gewesen sei. Den österreichischen Behörden seien die Hände gebunden, solange er hier nicht "agitiere". Öllinger: "Ein US-Nazi ist also bei uns jederzeit willkommen. Wäre er Arbeitsmigrant mit Schengen-Aufenthaltsverbot - so schnell könnte er gar nicht schauen, wäre er aus dem Land wieder draußen."

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