D: Streit um Vorführung des Hetz-Videos

D: Streit um Vorführung des Hetz-Videos
In Deutschland wird um die Vorführung des Videos gestritten - in Österreich verweist man auf die Bundesländer.

Der Film wird, wie ich höre, nicht verboten, es geht darum, ob er öffentlich vorgeführt werden darf", sagte Kanzlerin Merkel in ihrer ersten General-Pressekonferenz des Jahres. Zugleich verurteilte sie jede damit verbundene Gewalt: "Sie ist keine Methode, sich damit auseinanderzusetzen."

Damit hat die Splitterpartei "Pro-Deutschland", die von den Behörden als rechtsextrem eingestuft wird, ihr erstes Ziel erreicht: Maximale politische Aufmerksamkeit für ihre Ankündigung, das antiislamische Schmäh-Video im November in einem Berliner Kino in ganzer Länge vorzuführen. Sie hatte schon im Frühjahr mit der Präsentation der dänischen Mohammed-Karikaturen im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf schwere Ausschreitungen radikaler Muslime provoziert, bei der zwei Polizisten schwer verletzt wurden. Ihr der NPD nahestehender Sprecher begründete den Vorführ-Plan mit "der Kunst- und Meinungsfreiheit".

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte daraufhin angekündigt, gegen die geplante Vorführung "mit allen zulässigen rechtlichen Mitteln" vorzugehen. Unterstützung erhielt er vom Großteil der Koalition und der Polizeigewerkschaft. "Das ist sehr gefährlich", so deren Chef Rainer Wendt, "aber wohl schwer zu verhindern." Gegen ein Verbot sprachen sich SPD und Grüne aus. "Eine bloße außenpolitische Rücksichtnahme rechtfertigt den Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz mit Blick auf die islamistischen Angriffe auf die deutsche Botschaft im Sudan. Merkel deutete an, dass sie ein Verbot der Vorführung durch die Behörde wegen der "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" erwarte.

Österreich

In Österreich geben sich die Behörden angesichts einer möglichen Vorführung des Films gelassen. Das Justizministerium verweist auf KURIER-Anfrage lediglich auf die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer für das Lichtspielgesetz. Die Entscheidung liege bei den Bezirksbehörden.

Während in den Ländern des Nahen Ostens die Proteste unterdessen abgeflaut sind, kam es in Afghanistan und in Pakistan zu Demonstrationen und Ausschreitungen. Am heftigsten eskalierte die Situation dabei im pakistanischen Grenzgebiet zu Afghanistan, traditionell eine Hochburg der islamistischen Taliban.

In Ermangelung westlicher diplomatischer Vertretungen oder Firmen richtete sich die Wut der Hunderten Demonstranten gegen die Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die angezündet wurden. Dabei kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Zumindest einer der Protestierenden kam ums Leben.

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