Cain erlitt schwerste Misshandlung

Cain erlitt schwerste Misshandlung
"So ein Befund ist mir in 30 Berufsjahren noch nie untergekommen", sagte der Gerichtsmediziner beim Cain-Prozess in Feldkirch.

Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von Verletzungen Cains in erschreckendem Ausmaß. Der Dreijährige sei letztlich an einer Kombination aus Blutverlust und Fetteinströmung in den Blutkreislauf verstorben. Bei der Obduktion des Leichnams des Dreijährigen sei er "auf einen Befund gestoßen, wie er mir in meiner 30-jährigen Karriere noch nie untergekommen ist" und wie er ihn hoffentlich nie mehr erleben müsse, sagte Rabl. Das Verletzungsmuster beweise eine "schwerste Misshandlung".

Cain wies offenbar zahlreiche schwerste Verletzungen an Kopf und Rumpf auf. Die tödlichen Verletzungen seien bereits am 7. Jänner entstanden. Der letzte Tag von Cain müsse angesichts der Schmerzen "qualvoll" gewesen sein, erklärte Rabl auf eine entsprechende Frage von Staatsanwalt Siegele. Beide Gesäßhälften und Oberschenkel des Dreijährigen seien "eine einzige Trümmerzone gewesen", so der Gerichtsmediziner. Auch im Gehirn habe es Einblutungen gegeben, wie sie bei einer extremen Beschleunigung des Kopfes entstünden. Der Dreijährige sei gegen den Kopf geschlagen worden, dem Muster nach mit den Fingerknöcheln oder mit der Faust.

Rabl erklärte, dass die Aussagen des Angeklagten zum Verletzungsschema passten, allerdings nicht die von M. angegebene Anzahl der Schläge. Es sei davon auszugehen, dass "Dutzende Male" mit exzessiver Gewalt zugeschlagen wurde. Danach befragt, ob auch ein Laie das tödliche Ausmaß der gesetzten Gewalt hätte erkennen müssen, meinte Rabl: "Aus meiner Sicht hätte man mit gravierenden Schäden rechnen müssen und auch mit dem Tod".

Kommentare