BUWOG: RH-Prüfer im Visier des Prüfers

BUWOG: RH-Prüfer im Visier des Prüfers
Ein Ex-Prüfer belastet die Präsidenten Fiedler und Moser schwer und hat der Justiz einen 300-Seiten-Bericht übermittelt.

Wolfgang Lederbauer war einmal Prüfer am honorigen Rechnungshof. Der promovierte Techniker schied dereinst im Unfrieden, weil er "unbequem war", wie er sagt. "Weil er nebenbei eine privatwirtschaftliche Tätigkeit verfolgte, was unvereinbar war", wie der Rechnungshof behauptet. Fest steht: Der Unbequeme hat nun eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft gegen seine Ex-Arbeitgeber eingebracht. Ein starkes Stück von 300 Seiten. Im Fokus der Anzeige stehen die Prüfung der skandalumwitterten BUWOG-Privatisierung sowie Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und dessen Nachfolger Josef Moser.

Lederbauer hat die Berichte von 2002 (Fiedler; Prüfung der Bundeswohnungen) bzw. 2005 (Ex-FPÖ-Klubdirektor Moser; Prüfung des Finanzministeriums) seziert, Argument an Argument gereiht, Zahl an Zahl. Fazit: "Der Rechnungshof hat bei der BUWOG-Prüfung versagt." Süffisanter Nachsatz: "Warum auch immer." Der Rechnungshof weist die Vorwürfe vehement von sich, auch wenn Ex-Präsident Fiedler meint, "man hätte vielleicht mehr prüfen können" (siehe Hintergrund).

Die Milliardenshow

61.000 Bundeswohnungen wurden 2004 unter Finanzminister Grasser privatisiert. Wolfgang Lederbauer hat Berechnungen angestellt - Wertminderung durch die Mieter inklusive. Ergebnis: Der Erlös bei einem Verkauf von nur der Hälfte der Wohnungen an die Mieter hätte 1,7 Milliarden Euro betragen können. Für unbebaute Grundstücke wären
500 Millionen hinzugekommen. In Summe 2,2 Milliarden. Der Verkaufspreis aber betrug nur 961 Millionen. Laut Lederbauer habe Rechnungshofpräsident Fiedler mit einem "Nullsummenspiel, auf das sich Grasser dann berufen hat", erst die Tür geöffnet für den dubiosen Verkauf an die Immofinanz. Dabei sei die Republik auf ungeheuren Werten gesessen. "Man hätte fragen müssen, was sich verdienen lässt. Ist nicht geschehen. Man hätte viel mehr erzielen können!"

Generell habe der Rechnungshof mehrfach nicht Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorgangsweise der Privatisierung beurteilt, wie etwa: Interessentensuche, Einlangen von Angeboten, oder eben die möglichst genaue Einschätzung des zu erzielenden Verkaufserlöses. Lederbauer: "Ein unglaubliches Versäumnis des Rechnungshofes."

Die Beraterleistung

BUWOG: RH-Prüfer im Visier des Prüfers

2002 schrieb das Finanzministerium unter Grasser den Auftrag zur Abwicklung der Privatisierung der BUWOG aus. Den Zuschlag bekam Grassers Favorit Lehman Brothers, obwohl jener ein teureres Angebot gelegt hatte als die Konkurrenz. Lederbauer: "Es fragt sich nur, warum der Rechnungshof die Beraterleistungen nicht geprüft hat, obwohl er den Zuschlag (September 2002) in seinem Bericht erwähnte? Gerade diese so heikle Thematik hätte man prüfen müssen!"

Das Verfahren

Im Spätsommer 2003 gab es 30 Interessenten, am 4. Juni 2004 lagen nur noch zwei verbindliche Kaufangebote vor. Lederbauer fragt, warum der Rechnungshof nicht mit Nachdruck vom Finanzministerium die Protokolle über Inhalt und Verlauf der Verhandlungen gefordert hat. "Und warum hat der Rechnungshof den Inhalt der erst im April 2006 übergebenen Protokolle nicht im Bericht behandelt?" Generell stelle sich die Frage, warum der Rechnungshof nicht im Detail geprüft hat, ob es tatsächlich zu einem offenen, transparenten Bieterwettbewerb gekommen sei?

Die Mieterfrage

Der Rechnungshof habe es unterlassen, sich mit dem möglichen Verkauf von Wohnungen an die Mieter auseinanderzusetzen. Ex-Prüfer Lederbauer: "Warum hat der Rechnungshof nicht beurteilt, welche Erlöse durch weitere Verkäufe von Wohnungen an die Mieter innerhalb eines längeren Zeitraums zu erzielen wären?"

Der Millionenverlust

Zudem sei der Rechnungshof auch nicht darauf eingegangen, warum sich Grasser letztlich auf einen Verkauf des Gesamtpaketes an einen Investor festgelegt hat, obwohl man davor auch eine Abtretung von Einzelteilen der Bundeswohnungen an mehrere Anbieter angedacht hatte. "Die Festlegung auf einen Einzelinvestor führte zu einem Einnahmenverlust von rund 140 Millionen."

Wolfgang Lederbauer, der seine Erkenntnisse auch dem Korruptions-U-Ausschuss zukommen lassen will, kommt jedenfalls zum Schluss: "Man muss in Sachen BUWOG auch das Verhalten des Rechnungshofs überprüfen. Es geht längst nicht nur um die paar Millionen für Meischi und Co."

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