Bei Befragung Entschlagung: Das Schweigen der Unschuldslämmer

Bei Befragung Entschlagung: Das Schweigen der Unschuldslämmer
Wer darf wann wozu schweigen? Und was bringt bei wortkargen Zeugen überhaupt noch die Aufklärung im Ausschuss? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Es gibt zwei Stehsätze im Korruptions-Ausschuss: "Was war die Leistung?" ist die wohl häufigste Frage der Abgeordneten an die Geladenen. Deren Standard-Antwort lautet: "Ich entschlage mich."

Wer darf wann wozu schweigen? Und was bringt bei wortkargen Zeugen überhaupt noch die Aufklärung im Ausschuss? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Welche Gründe gibt es für eine Entschlagung?

Grundsätzlich gilt: Man kann die Aussage ver­weigern, wenn sie die eigene Privatsphäre oder die von Angehörigen betrifft; ebenso bei Geschäftsgeheimnissen – und wenn es um geheime Wahlen geht. All das ist im Ausschuss wenig relevant.

Die in der Praxis wichtigsten Gründe sind zum einen, wenn ein "bedeutender vermögensrechtlicher Nachteil" zu befürchten ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn man einen Vertrag mit Verschwiegenheitsklausel unterzeichnet hat und zu diesem befragt wird. Ernst Strasser hat sich bei Telekom-Fragen auf so eine Klausel berufen.

Der Hauptgrund für Entschlagungen: Niemand muss sich selbst oder Angehörige belasten. Ob die Justiz bereits ermittelt oder nicht, ist dafür übrigens nicht relevant.

 

Wieso schweigen manche im Ausschuss – obwohl sie vor den Ermittlern ausgesagt haben?

Es gibt einen wesentlichen Unterschied: Im U-Ausschuss gilt die Wahrheitspflicht; eine Falschaussage kann rechtliche Konsequenzen haben. Vor den Ermittlern gibt es keine Wahrheitspflicht; man kann als Beschuldigter die Taktik wählen: "So lange etwas nicht bewiesen ist, gebe ich es auch nicht zu."

Hat man der Justiz nicht die (ganze) Wahrheit gesagt, steht man im U-Ausschuss vor einem Dilemma: Entweder man lügt – oder gibt zu, dass man vor den Ermittlern gelogen hat. Der einzige Ausweg: die Entschlagung.

Was bringt die Aufklärung überhaupt, wenn die meisten Zeugen schweigen?

Mehr, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Den meisten, die sich entschlagen, werden Dokumente vorgehalten: Rechnungen, Buchhaltungen, eigene Aussagen oder die von anderen. Wer dann etwa zu seinen eigenen Angaben vor der Justiz schweigt, macht kein gutes Bild (siehe vorherige Frage) . Zweitens gibt es einen praktischen Effekt: Alle Unterlagen im U-Ausschuss sind geheim – so lange, bis im Ausschuss aus ihnen zitiert wird. So werden Dokumente wie Scheinrechnungen öffentlich – selbst wenn die Zeugen schweigen.

Show oder Aufklärung – wie ist die Zwischenbilanz des Korruptions-Ausschusses?

In einem besteht über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit: Dieser U-Ausschuss zählt schon jetzt zu den produktivsten. Die vielen mutmaßlichen Scheinrechnungen an die Telekom, von denen BZÖ und ÖVP profitiert haben sollen; die unverschämte Job- und Geld-Vergabe an schwarz-blaue Ex-Minister wie Gorbach, Strasser, Reichhold – all das wäre ohne Ausschuss wohl nie ans Licht gekommen. Auch, weil das meiste strafrechtlich nicht relevant sein dürfte. Das könnte sich ändern: Der Ausschuss erhöht den Druck, die Gesetze zu verschärfen.

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