Behindertenvertreter: Kritik an Sachwalter

Behindertenvertreter: Kritik an Sachwalter
Die Sachwalterschaft stelle eine Entmündigung von behinderten und psychisch kranken Menschen dar. Kritiker schlagen Alternativen vor.

Behindertenvertreter fordern die Abschaffung der Sachwalterschaft und damit auch ein Ende der Entmündigung von behinderten und psychisch kranken Menschen in Österreich. Die Zahl der Sachwalterschaften stieg in 5 Jahren von 40.000 auf fast 60.000, das berichtete das Ö1-Morgenjournal.

Für Bernadette Feuerstein, Vorsitzende des Behinderten-Dachverbands "Selbstbestimmt Leben", kommt die Sachwalterschaft einer Entmündigung gleich. Die Betroffenen "werden entmündigt und es wird ihnen ihr freier Wille genommen," so Feuerstein auf Ö1.

"Unterstützten Entscheidungsfindung"

Die Sachwalterschaft entspreche außerdem nicht der Menschenrechtskonvention, so Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses zur Einhaltung der Behindertenrechtskonvention. Schulze schwebt das Modell der "unterstützten Entscheidungsfindung" vor, praktiziert in Schweden und Kanda. Bei  Entscheidungen über das Vermögen, über Wohnort oder Betreuungsform versucht ein Kreis von Vertrauenspersonen den Willen des Betroffenen zu ergründen und den Betroffenen zu unterstützen, nimmt ihm dabei aber die Entscheidung nicht völlig ab.

Gesellschaftliche Problematik

Der Anstieg der Sachwalterschaften in den vergangenen 5 Jahren von 40.000 auf 60.000 ist für Feuerstein ein gesellschaftliches Problem: "Wenn jemand etwas schwieriger oder unbequemer wird, dann wird er gerne abgeschoben in dem Sinn, dass er eben auch besachwaltet wird."

Ein gesellschaftliches Problem, das noch länger bestehen wird. Der zuständige Justiz-Sektionschef Georg Kathrein sieht keinen Konflikt zwischen Sachwalterschaft und der Behindertenrechtskonvention. Eine Änderung beim Sachwalterrecht sei außerdem nicht vorrangig und erst in der nächsten Legislaturperiode möglich.

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