Beamter erstellte Pläne gegen Gage

Beamter erstellte Pläne gegen Gage
Ein Sachverständigerbewilligte Pläne, die er selbst gezeichnet hatte. Für den Staatsanwalt ist das kein Amtsmissbrauch.

Ich kenne den Fall nicht im Detail und bin auch kein Fachmann für Wirtschaftsrecht - aber das klingt schon komisch", meint Strafrechtsexperte Udo Jesionek. Und meint damit, dass es bisher zu keinem Strafverfahren gekommen ist.

Es geht um einen Kärntner ÖVP-Bürgermeister, der laut einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) als Amtssachverständiger für Baurecht (und damals noch nicht Bürgermeister) zumindest sieben Jahre lang einer "Nebenbeschäftigung" nachgegangen ist: Er hatte jährlich in mindestens 40 Fällen Pläne für Bauvorhaben gegen Entgelt gezeichnet. Baufirmen versahen die Pläne mit einem Stempel und ein Drittel der von ihm gezeichneten Projekte wurde als Draufgabe von ihm als Amtssachverständiger bewilligt.

Wegen "Dienstpflichtverletzung" verhängten zwei Instanzen der Disziplinarkommission 7500 Euro Geldstrafe, die der Mann auch noch in Raten abzahlen wollte. Rainer Adelbrecht, Disziplinaranwalt des Landes Kärnten, hatte jedoch die Entlassung aus dem Beamtenstand gefordert: "Es kann nicht sein, dass 250 festgestellte Verfehlungen dafür nicht ausreichen! Nach meiner Auffassung schädigt er den Staat durch sein Verhalten, denn Beamte gelten ohnehin als faul und korrupt."

Auch die Korruptionsstaatsanwalt wurde nicht tätig.
Sprecher Martin Ulrich: "Wir haben den Fall an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt rückabgetreten, weil er einerseits nur von lokalem Interesse ist und andererseits der Tatzeitraum vor der Installierung unserer Behörde (1.1. 2009, Anm.) liegt."

Eingestellt

Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt hieß es, das Verfahren wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister wurde eingestellt. Sprecher Helmut Jamnig: "Jeder einzelne Fall wurde überprüft und die Bewilligungen waren alle rechtskonform. Er hat sich nicht für die Bewilligungen bezahlen lassen, sondern für das Pläne zeichnen und den Staat somit nicht geschädigt." Der Bürgermeister hat aber, so ist es im VwGH-Erkenntnis nachzulesen, mindestens 125.000 Euro lukriert, wofür er 53.000 Euro Steuern und Sozialversicherung nachzahlen musste.

Nun wird sich die Disziplinarkommission erneut mit der Causa befassen. Disziplinaranwalt Adelbrecht: "Der Verwaltungsgerichtshof ist meiner Argumentation gefolgt, dass die höchste Geldstrafe in dieser Sache nicht ausreicht, sondern eine Entlassung ausgesprochen werden muss. Am besten, die Kommission schreibt das VwGH-Erkenntnis gleich ab."

Der Bürgermeister selbst, der weiter als Amtssachverständiger arbeitet, war zu keiner Stellungnahme bereit: "Das ist ein nicht-öffentliches Verfahren, dazu gebe ich keinen Kommentar ab."

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