Verbot von Moscheeverein in Deutschland rechtskräftig

Muslime beten im Gebetsraum einer Moschee (Symbolbild)
Baden-Württemberg: Mitglieder dürfen aber einen neuen Verein gründen.

Das Verbot eines Moscheevereins in Deutschland ist rechtskräftig. Die früheren Mitglieder dürfen aber einen neuen Verein gründen. Diese Regelung ist Kern eines Vergleichs, den das Land Baden-Württemberg und der Rechtsanwalt des verbotenen Stuttgarter Vereins am Freitag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim geschlossen haben.

Das Islamische Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. war im Dezember 2015 vom Landesinnenministerium verboten worden. Das Zentrum galt als Treffpunkt von Islamisten.

Strengere Regeln für neuen Verein

Vor dem VGH wurden für den neuen Verein strenge Regeln vereinbart. So darf er keine "Ersatzorganisation" sein. Verfassungswidrige Bestrebungen des zuvor verbotenen Vereins dürfen nicht weiterverfolgt werden.

Wie der Rechtsanwalt des verbotenen Moscheevereins, Alexander R. Grundmann, sagte, habe man verabredet, dass die Mitglieder des neuen Vereins transparent arbeiten sollen. Bei Anfragen von Staatsschutz oder auch Verfassungsschutz sollen sie Auskünfte erteilen. "Wichtig ist, dass Mitglieder des neuen Vereins keine Handlungen vornehmen, die ein neues Verbot rechtfertigen", sagte der Anwalt.

Der damalige baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall hatte nach dem Verbot 2015 mitgeteilt, der Verein habe Spenden für terroristische Gruppierungen gesammelt und Kämpfer für den Konflikt in Syrien rekrutiert.

Kommentare