Kindesmissbrauch: Papst kann Bischöfe auch bei zu wenig Sorgfalt entlassen

Das Dokument Motu proprio stellt auch Nachlässigkeit unter Strafe. Schuld muss beweisbar sein.

Bischöfe, die Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige in der katholischen Kirche nicht nachgehen, sollen ihr Amt verlieren. Das hat Papst Franziskus mit einem Rechtsdokument, ein sogenanntes Motu proprio, beschlossen, das vom Vatikan am Samstag veröffentlicht wurde.

Das Dokument legt deutlich fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen in Zusammenhang mit Pädophilie zur Ablösung vom Amt führen können. Damit wird die Rechtsprechung in den Fällen sexueller Gewalt fortgeschrieben, die von Franziskus' Vorgänger Benedikt XVI. definiert worden war, berichtete Radio Vatikan auf seiner Internetseite. Zu den bereits im Kirchenrecht behandelten schwerwiegenden Fällen, die von der Kirche bestraft werden, wie zum Beispiel Besitz von kinderpornografischem Material, gehöre nun auch Nachlässigkeit im Umgang mit Fällen von Pädophilie.

Schuld muss beweisbar sein

Die Schuld müsse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Im Fall von Missbrauch an Minderjährigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei. Bei Bischöfen entscheidet entweder die Bischofskongregation oder die Missionskongregation über eine Anklage. Für Ordensobere und Äbte ist die Ordenskongregation für den Fall zuständig. Diese soll dann in einer ordentlichen Sitzung festlegen, ob ein Bischof oder Ordens-Oberer innerhalb von 15 Tagen seinen Rücktritt einreichen muss.

Die vatikanische Glaubenskongregation ist am Verfahren selbst nicht beteiligt, sie kümmert sich um die direkten Fälle von Missbrauch, nicht um Fehlverhalten bei Prävention und Aufklärung. Die letzte Entscheidung darüber liegt dann beim Papst, der sich von einer Gruppe von Kirchenrechtlern beraten lässt.

Neue Behörde für Laien, Familie und Leben

Der Vatikan kündigte am Samstag auch die Einrichtung einer Großbehörde für "Laien, Familie und Leben" an. Damit erfolgt ab dem 1. September die Zusammenlegung von Laienrat und Familienrat sowie die Angliederung der Akademie für das Leben.

Dies soll nicht nur Synergien bringen, sondern auch den Vatikan-Apparat schlanker machen, verlautete aus dem Vatikan. Die Führung der Behörde (Dikasterium) sollen ein Präfekt und ein Sekretär übernehmen. Letzterer könnte auch ein Laie sein. Da an der Spitze nur ein einziger Präfekt stehen kann, muss der Papst zwischen dem polnischen Kardinal Stanislaw Rylko, der an der Spitze des Laienrats steht, und dem italienischen Erzbischof Vincenzo Paglia entscheiden, der den Familienrat führt.

Die Einrichtung der Großbehörde setzt die bisherigen Bemühungen zur Umstrukturierung der Kirchenverwaltung (Kurie) fort. So hatte Papst Franziskus schon 2014 die weit gestreuten Finanz- und Wirtschaftszuständigkeiten im Vatikan in einer Hand zusammengeführt und zwar im Wirtschaftssekretariat unter dem australischen Kardinal George Pell. Im Sommer 2015 fasste der Papst die neun verschiedenen Medieneinrichtungen des Vatikan im Kommunikationssekretariat zusammen.

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