Ungarn: Alle Flüchtlinge werden interniert
Ungarn nimmt Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit. Das Parlament in Budapest hat am Dienstag mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, das die Sperre der Grenze verschärft und die Zwangsunterbringung aller Flüchtlinge in Containern in der Transitzone an der serbischen Grenze vorsieht. Derzeit halten sich 580 Flüchtlinge in Ungarn auf, die Container sollen bis zu 300 Menschen aufnehmen können.
Die Gesetzesänderung wurde mit 138 zu sechs Stimmen bei 22 Enthaltungen angenommen. Die Zwangsunterbringung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag. Bis dahin könne die Transitzone nur in Richtung Serbien verlassen werden.
Asylantrag nur in Transitzone
Zudem erhalten die Behörden das Recht zur Einstellung des Asylverfahrens, wenn der Asylwerber sich nicht äußert, keine Fingerabdrücke abgeben will oder sich nicht fotografieren lässt.
Ungarn hatte schon im Vorjahr seine Asylgesetze massiv verschärft. So wurden illegale Grenzübertritte zur Straftat gemacht und das Stellen von Asylanträgen an der Grenze strikt kontingentiert. Jüngst beschloss das Land auch eine Verstärkung seines Zaunes an der Grenze zu Serbien, weil es weiterhin zur illegalen Einreise zahlreicher Migranten mit Schleppern kommt.
"Praktisch wird jeder Asylwerber, darunter auch Kinder, lange Zeit in Schiffscontainern hausen müssen, die von hohem Stacheldraht umgeben sind"
Die Vereinten Nationen sind zutiefst besorgt über die erneute Verschärfung von Ungarns Asylpolitik, die eine generelle Internierung von Asylwerbern bis zum Abschluss ihres Verfahrens vorsieht. Mit dem am Dienstag beschlossenen Gesetz verletze Ungarn internationales und europäisches Recht, teilte das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) in einer ersten Reaktion mit. "Praktisch wird jeder Asylwerber, darunter auch Kinder, lange Zeit in Schiffscontainern hausen müssen, die von hohem Stacheldraht umgeben sind", kritisierte das UNHCR. Das neue Gesetz werde eine furchtbare physische und psychologische Wirkung auf Menschen haben, die bereits viel Leid erfahren hätten.
Die Internierung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sei nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich, so das Flüchtlingshochkommissariat. Alle Maßnahmen müssten außerdem stets der Lage angemessen sein. Für Kinder käme eine Internierung überhaupt nicht in Betracht, kritisierte das UNHCR den ungarischen Schritt.
EU-Kommission wartet ab
Nach dem Beschluss des Gesetzes zur Zwangsinternierung wartet die EU-Kommission mit einer Bewertung noch ab. Man werde sich das Gesetz anschauen, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Dienstag auf Anfrage.
Auch zur Entscheidung des EuGH, wonach EU-Staaten Flüchtlingen kein Visum für einen Asylantrag ausstellen müssen, hielt sich der Sprecher zurück. Das Urteil des Gerichtshofs sei erst am selben Tag ergangen und man werde eine genaue Analyse vornehmen. Generell merkte der Kommissionssprecher an, dass sich im Migrationsbereich seit 2015 die Lage deutlich verbessert habe.
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