EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Ungarns Premierminister Viktor Orbán
Die EU-Kommission geht gegen Ungarns umstrittenes NGO-Gesetz vor: Es stehe "nicht im Einklang mit dem EU-Recht", begründet die Behörde das Vertragsverletzungsverfahren.

Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der umstrittenen Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) eingeleitet.

Das entsprechende ungarische Gesetz stehe "nicht im Einklang mit dem EU-Recht" und greife insbesondere "ungebührlich" in das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel.

Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte im Juni Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die Geld aus dem Ausland bekommen, verpflichtet, sich bei Gericht zu registrieren. Sie sollen sich zudem auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält", kennzeichnen. Dies gilt für Verbände, die mehr als etwa 24.000 Euro pro Jahr aus dem Ausland erhalten.

"Nicht im Einklang mit EU-Recht"

"Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans (Bild). "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden."

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein
First Vice-President of the European Commission Frans Timmermans delivers a speech during a debate on the preparation of the G20 summit at the European Parliament in Strasbourg, eastern France, on July 5, 2017. / AFP PHOTO / FREDERICK FLORIN

Zweite Sanktionsstufe bei Hochschulgesetz

Die EU-Kommission startete am Donnerstag außerdem die zweite Sanktionsstufe gegen Ungarn wegen des umstrittenen Hochschulgesetzes. Innerhalb eines Monats muss Budapest auch hierzu reagieren, sonst droht Brüssel mit einer Klage gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Timmermans sagte, das Hochschulgesetz bringe unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich.

Es müsse so rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden. Das geänderte Gesetz sei ein Verstoß gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen. Außerdem sei die Kommission nach wie vor der Meinung, dass die neuen Rechtsvorschriften in Ungarn dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit, die in der Charta der Grundrechte der EU verankert sind, sowie den rechtlichen Verpflichtungen der EU gemäß dem internationalen Handelsrecht zuwiderlaufen.

Das neue Hochschulgesetz könnte das Aus für die vom liberalen US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest bedeuten. Mit dem Gesetz wird die Befugnis von Universitäten mit Hauptsitz außerhalb der EU eingeschränkt, ungarische Abschlüsse zu verleihen. Zudem wird vorgeschrieben, dass ausländische Universitäten, die in Ungarn agieren, auch einen Campus in ihrem Heimatland haben müssen. Dies ist bei der CEU nicht der Fall. Orbans Regierung führt eine Plakatkampagne gegen Soros in Ungarn.

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