Türkei muss Kurden Schmerzensgeld zahlen

Türkei muss Kurden Schmerzensgeld zahlen
Ankara muss Vater 65.000 Euro Schmerzensgeld zahlen - Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des tödlichen Schusses auf einen Kurden verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag dem Vater des Getöteten Recht, der den türkischen Sicherheitskräften unangemessene Anwendung von Gewalt vorgeworfen hatte. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, dem 68 Jahre alten Vater 65.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Auf dem Weg zum Picknick erschossen

Der junge Mann war im August 2008 nahe der Stadt Mardin im Südosten der Türkei auf dem Weg zu einem Picknick mit seiner Familie von einem Soldaten erschossen worden. Nach Angaben türkischer Behörden wurde er seit über einem Jahr wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gesucht. Die türkischen Sicherheitskräfte versicherten, sie hätten zunächst einen Warnschuss abgegeben. Die Familie des Getöteten bestreitet dies.

Eine Klage des Vaters wurde von der türkischen Justiz abgewiesen. Das Schwurgericht der Stadt Midyat stellte im Oktober 2009 fest, die Sicherheitskräfte hätten im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze gehandelt. Dieses Urteil wurde im Juli 2012 vom türkischen Kassationsgerichtshof bestätigt. Das Straßburger Urteil wurde von einer kleinen Kammer des EGMR gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

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