Srebrenica-Völkermord: Kein Prozess gegen UN-Soldaten

Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte gewähre die Menschenrechtskonvention kein Recht auf "private Rache".

Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UN-Kommandanten Thom Karremans haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Einwände dagegen, dass die niederländischen Behörden den Mann und zwei weitere Soldaten nicht angeklagt haben.

Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf "private Rache", hieß es am Donnerstag in Straßburg auf die Beschwerde von Hinterbliebenen. Geklagt hatten Angehörige von drei Opfern. Im Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8.000 muslimische Buben und Männer ermordet. Die niederländische Blauhelm-Einheit hatte sich den Angreifern unter General Ratko Mladic zuvor kampflos ergeben. Die drei Opfer hatten auf der Militärbasis Zuflucht gesucht, waren jedoch weggeschickt worden.

Urteil gegen Mladic 2017 erwartet

Die Umstände des Völkermords sind nach Ansicht der Straßburger Richter so umfassend aufgeklärt worden, dass keine Unsicherheit mehr über das Ausmaß der Beteiligung der drei niederländischen Soldaten bestehe. Die Ermittlungen der nationalen Strafverfolger könnten folglich nicht als ineffektiv bezeichnet werden.

Auch stimme ihre Feststellung, dass den Soldaten das Ausmaß des drohenden Massakers nicht bewusst gewesen sei, mit den Untersuchungen des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag überein. Dort wurden bisher 15 Angeklagte für schuldig befunden, drei von ihnen erhielten lebenslange Haftstrafen. Ein Urteil gegen den erst 2011 verhafteten Mladic wird für 2017 erwartet.

Opfer-Anwältin: Rückschlag für UN-Friedenseinsätze

Aus Sicht der Opfer-Anwältin Liesbeth Zegveld ist die Entscheidung für die Hinterbliebenen "sehr traurig". Es bedeute das Ende ihrer Bemühungen um einen Strafprozess und sei ein schwerer Rückschlag für die UN-Friedenseinsätze, sagte Zegveld in Amsterdam. "Wir wissen, dass viel schief geht bei diesen Einsätzen, aber strafrechtlich wird nie ermittelt", sagte die Anwältin. "Das ist eine falsche und politische Entscheidung." Das niederländische Verteidigungsministerium begrüßte dagegen die Entscheidung. Es sei gut, dass dieses Kapitel nun abgeschlossen sei

Anders als vor den Strafgerichten waren die Hinterbliebenen vor einem niederländischen Zivilgericht erfolgreich: Dieses stellte 2013 fest, dass der Staat für den Völkermord haftbar gemacht werden kann. Einen Widerspruch sahen die Straßburger Richter darin nicht - strafrechtlich gelte ein anderer Maßstab.

Kommentare