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500 Euro für Hitlergruß
Nach einer Gesetzesänderung kann der Gebrauch von Nazi-Symbolen auch als Vergehen beurteilt werden.
Ausgerechnet am 69. Jahrestag der Befreiung der Gefangenen des Konzentrationslagers Auschwitz wird in der Slowakei die Gesetzgebung beim Gebrauch von Nazi-Symbolen entschärft: Der Gebrauch nationalsozialistischer Symbole soll nicht mehr unter allen Umständen als Verbrechen gelten. Eine Gesetzesänderung wird es ab Februar ermöglichen, einen in der Öffentlichkeit gezeigten Hitlergruß auch als Vergehen zu beurteilen und nur mit einer Geldstrafe oder Mahnung zu belangen.
Ziel war ein härteres Vorgehen gegen Randalierer in Sportstadien, berichtete die Zeitung Sme am Montag. Künftig wird demnach die Polizei in jedem Einzellfall beurteilen müssen, mit welcher Absicht der Täter den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt oder ein Hakenkreuz an eine Wand geschmiert hat. Sollten Ermittler zu Schluss kommen, es geht um „Propagierung von Bewegungen, die auf Unterdrückung von Rechten anderer gerichtet sind“, fällt die Tat weiterhin unter das Strafgesetz und es drohen bis zu fünf Jahre hinter Gittern. Fehlt die Absicht, gilt die Tat als Vergehen und der Täter wird mit höchstens 500 Euro zur Kasse gebeten. Die neue Regelung wurde noch im Vorjahr im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über Vergehen angenommen.
Abschreckende Wirkung geht verloren
Rechtsexperten warnen, die neuen Regeln seien nicht eindeutig. Die abschreckende Wirkung des bisher strengen Gesetzes gegen Propagierung extremistischer Symbole und Ideologien gehe damit verloren. Zudem könnten nun auch klare Straftaten in Einzelfällen als einfache Vergehen abgetan werden, hieß es. Die Polizei versichert hingegen, man wolle durch die Änderung auch den Täter Schuldsprüche zu verpassen, die bisher straflos ausgingen, da es nicht gelungen sei, eine Straftat vor Gericht nachzuweisen. Auch wolle man in manchen Fällen zu harte Verurteilungen junger Menschen vermeiden, die oft nur unüberlegt handeln ohne sich möglicher Konsequenzen bewusst zu sein.