Silvester in Köln: Offenbar kaum Nordafrikaner kontrolliert

Silvester in Köln: Offenbar kaum Nordafrikaner kontrolliert
Kurz nach der Silvesternacht hieß es von der Kölner Polizei, sie hätten 2000 Nordafrikaner kontrolliert. Die nun von den Behörden ausgewerteten Daten widersprechen dem.

Die Kölner Polizei hat ihre Angaben zur Nationalität der an Silvester am Hauptbahnhof kontrollierten jungen Männer korrigiert. Unmittelbar danach hatte die Polizei gesagt, es habe sich bei den 650 überprüften Personen überwiegend um Nordafrikaner gehandelt. Zwei Wochen später ergibt sich nun ein anderes Bild. Demnach stammten die überprüften Männer zu einem großen Teil aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan, aber nur zu einem geringen Teil aus Nordafrika.

Insgesamt kamen nach Polizei-Angaben vom Freitag in der Silvesternacht etwa 2000 „nordafrikanisch beziehungsweise arabisch aussehende junge Männer“ zum Kölner Hauptbahnhof und zum Deutzer Bahnhof. Die Polizei nahm 2500 Überprüfungen vor, wobei es aber vielfach um dieselben Personen ging, zu denen mehrfach Daten abgefragt wurden. Insgesamt ermittelte die Polizei die Identität von 674 Personen. Davon konnte bisher bei 425 Personen die Nationalität festgestellt werden. Von diesen 425 waren 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier.

In der Silvesternacht vor einem Jahr war es am Kölner Hauptbahnhof zu zahlreichen sexuellen Übergriffen und zu massenhaften Diebstählen gekommen. Die meisten Verdächtigen waren Nordafrikaner. Dieses Mal war die Polizei mit 1700 Beamten vor Ort. Es wurden nur sehr wenige Delikte angezeigt.

Nach den zahlreichen sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Innsbruck prüft Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) Nachschärfungen im Sicherheitsbereich bzw. im Strafrecht. Dies kündigte der Minister am Freitag nach einem Gespräch mit Tirols LH Günther Platter (ÖVP) in Innsbruck an. Letzterer forderte etwa die Schaffung eines eigenen Tatbestandes "sexuelle Belästigung in Gruppen".

Das jüngste Ereignis in Innsbruck habe gezeigt, dass es "weiteren Handlungsbedarf" gebe, sagte Brandstetter in einer Aussendung. "Ich bin in enger Abstimmung mit meinem Regierungskollegen Innenminister Wolfgang Sobotka, in welchen Sicherheitsbereichen Verbesserungen oder Neuerungen notwendig sind. Wir prüfen nun, wo wir nachschärfen müssen, denn so etwas wie in Innsbruck darf nicht mehr passieren", betonte der Justizminister. "Die inakzeptablen Vorfälle in der Silvesternacht in Innsbruck machen mich wirklich wütend. Ich vertrete eine ganz klare Null-Toleranz-Politik gegen sexuelle Übergriffe", so Brandstetter.

Der Justizminister kündigte an, "dass wir schon demnächst als ersten Schritt die Notwehr bei der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verankern, damit eine notwendige Verteidigung jedenfalls straflos bleibt". Auch eine höhere Strafdrohung für sexuelle Belästigungen, die von mehreren Tätern gemeinsam begangen werden, wäre seines Erachtens hilfreich. "Wir müssen vor allem aber auch darüber nachdenken, welche Instrumente wir den Polizeibehörden zur Verfügung stellen, um solche Vorfälle im Sinne bestmöglicher Prävention von vornherein zu vermeiden", fügte der Minister hinzu.

"Sexuelle Belästigung in Gruppen" als Tatbestand

Platter gab seinem Parteifreund seinerseits einige Forderungen mit auf den Weg. Neben der Einführung des Tatbestandes "sexuelle Belästigung in Gruppen", den es in Deutschland bereits gebe, brauche es auch eine Erhöhung der Strafen - ähnlich wie dies im Nachbarland nach den dortigen sexuellen Übergriffen in Köln umgesetzt worden sei. Die Bevölkerung habe auch kein Verständnis dafür, dass dringend Tatverdächtige auf freiem Fuß angezeigt würden, also auch in Folge einer mutmaßlichen Straftat sich weiter uneingeschränkt bewegen könnten. "Hier muss es auch von Gesetzes wegen klare Einschränkungen geben", verlangte der Landeshauptmann.

Auch die Hürde für die Aberkennung des Asylstatus bei Straftaten soll laut Platter gesenkt werden. Nach derzeit geltendem Gesetz würden nämlich lediglich sogenannte schwere Straftaten wie etwa Mord oder schwere Körperverletzung, die mit mehr als drei Jahren Haft bedroht sind, einen Aberkennungsgrund darstellen. "Ich fordere ganz klar ein, dass auch bereits Taten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, einen Ausschlussgrund für das Asylverfahren darstellen. Wer straffällig wird, die Werte und unsere Regeln nicht anerkennt, hat das Recht auf unsere Unterstützung verwirkt", so der Landeschef.

Gefährder

Gegenstand des Gesprächs im Innsbrucker Landhaus waren auch die sogenannten "Gefährder" aus, also jene Personen, die sich an kriegerischen Handlungen etwa in Syrien oder im Irak beteiligt haben und dann heimkehren. Auch in diesem Fall müssen man konkrete Vorkehrungen wie etwa eine Residenzpflicht andenken, um eine bessere Überwachung vornehmen zu können, meinte Platter

Kommentare