Petry & Pretzell: Glück in der Liebe, Pech in der Politik?
Wird ein Passus in den Wahlgesetzen die politischen Ambitionen der beiden AfD-Politiker Frauke Petry und Marcus Pretzell zunichte machen? Vielleicht, einen juristischen Konflikt wird es auf jeden Fall geben. Denn nach der Hochzeit zwischen den beiden, die Petry im Dezember via Facebook öffentlich bekannt gab, kann laut einem Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" nur noch einer der beiden seine landespolitischen Pläne verwirklichen.
Der Grund dafür findet sich in den Wahlgesetzen der Bundesländer. Diese besagen, dass man nur wählbar ist, wenn man seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Geltungsbereich hat. Dem gegenüber steht das Bundesmeldegesetz, in dem steht, dass sich Eheleute auf einen Hauptwohnsitz festlegen müssen - der Meinung ist zumindest der in dem Bericht zitierte Rechtswissenschaftler Joachim Wieland: "Das Ehepaar Petry-Pretzell muss sich entscheiden, wo es seinen Hauptwohnsitz nimmt - sei es in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen."
Leipzig und Bochum
Petry ist in Leipzig gemeldet und sitzt seit 2014 im sächsischen Landtag, Pretzell, derzeit Mitglied des Europaparlaments, ist hingegen in Bochum gemeldet. Im Mai will er sich ins nordrhein-westfälische Landesparlament wählen lassen. Die Krux dabei: Übersiedelt Petry offiziell nach Bochum, verliert sie rückwirkend ihr Mandat. Zieht Pretzell nach Leipzig, kann er nicht für Nordrhein-Westfalen kandidieren.
Petry selbst wurde vom ZDF angefragt - die Fragen teilte sie ebenfalls auf ihrer Facebook-Seite - eine Beantwortung fand sie offensichtlich unnötig und schrieb zu dem Fragen-Post nur: "Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht." Pretzell ließ hingegen mitteilen, er erfülle die wahlrechtlichen Voraussetzungen für Nordrhein-Westfalen.
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