Nazi-Keule: Kopfschütteln in Berlin, Österreich prüft Auftrittsverbote

Angela Merkel und Recep Tayyip Erdogan
Warum Deutschland so verhalten auf Erdoğan-Angriffe reagiert, wie Brüssel die Sache sieht, und wie die Lage in Österreich ist.

Freilich, es ist nicht die erste Attacke, die Recep Tayyip Erdoğan Richtung Berlin loslässt. Doch dass der türkische Präsident nun sagte, "dass der Nationalsozialismus in Deutschland noch immer andauert", wird in Berlin als Tiefpunkt gewertet. Wie lässt sich mit der Situation umgehen? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie hat die Berliner Regierung reagiert? Die Regierung setzt auf Deeskalation. "Solche deplatzierten Äußerungen kann man ernsthaft eigentlich gar nicht kommentieren", sagte Angela Merkel. Man will sich nicht auf dieselbe Ebene wie Erdoğan begeben – man fürchtet, das würde ihn nur stärken.

Was sagen die Türken in Deutschland dazu? Jene Verbände, die der AKP nahestehen – das sind die meisten –, stellen sich hinter Erdoğan; die Türkische Gemeinde – ein überkonfessioneller und parteiunabhängiger Verband – verurteilt seine Attacken als "inakzeptabel". Sein Verhalten würde die in Deutschland lebenden Türken nur spalten.

Kann Berlin juristisch und diplomatisch etwas tun? Verbieten will die Regierung Auftritte von AKP-Politikern nicht – dann hätte man auch Obamas Auftritte hinterfragen müssen. Man verlässt sich auf die Kommunen, die Auftritte untersagen, wenn sie nicht für die Sicherheit garantieren können. Will Erdoğan in als Präsident sprechen, muss das Kanzleramt Ja sagen – hier hat man Bewegungsfreiheit: Man wird einen Auftritt zwar nicht verbieten und ein Einreiseverbot erteilen – was rechtlich möglich wäre –, aber die Reise muss akkordiert werden; hier hat man in puncto Landeerlaubnis oder Sicherheitspersonal Spielraum.

Kann Merkel Erdoğan wegen Beleidigung verklagen? Eher nicht, so Jurist Niels Petersen von der Uni Münster: Er bezweifelt, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, zudem genießt Erdoğan "als Staatsoberhaupt Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung".

Wie ist die Lage in Österreich? Laut der AKP-nahen UETD ist derzeit kein Auftritt eines Politikers geplant. Generell garantiert die Verfassung aber Versammlungsfreiheit auch für ausländische Politiker, darum sind Verbote schwierig: "Es braucht gute Argumente, also die Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit", sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger; mögliche Tumulte reichen nicht aus. Über Beschwerden entscheidet in letzter Instanz der Verfassungsgerichtshof – bis der ein Verbot aufhebt, vergehen Monate, zudem drohen kaum Konsequenzen. "Es wäre vielleicht ein Triumph für die Türkei." Dennoch will Innenmninister Sobotka bald Vorschläge für Verbote vorlegen, hat Außenminister Kurz nun avisiert.

Und was sagt die EU? Die Idee von Kanzler Kern, Auftritte EU-weit zu verbieten, stößt auf geteiltes Echo. Außenminister Kurz plädiert wie sein Kollege Sigmar Gabriel für nationale Lösungen; EU-Kommissar Hahn verweist auf die Mitgliedstaaten. "Ich persönlich halte jedoch wenig davon, politische Debatten, insbesondere Wahlkampfauftritte, ins Ausland zu tragen", sagt er zum KURIER. "Der vollkommen inakzeptable Nazi-Vergleich, der von türkischer Seite gegenüber Deutschland erhoben wurde, bestätigt meine Meinung. Diese Eskalation zeigt, wie durch einen von außen in die EU getragenen Wahlkampf das Meinungsklima nachhaltig vergiftet werden kann."

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