Nach Kritik: AfD ändert Akkreditierungsregeln für Parteitag

AfD-Sprecher Christian Lüth.
Zuvor hatte die AfD ein Auskunftsrecht über die politischen Ansichten der Journalisten gefordert.

Die AfD hat nach Kritik die Akkreditierungsregeln für den Parteitag geändert. Die Testversion sei gelöscht worden, twitterte AfD-Sprecher Christian Lüth am Samstag. Ab sofort könnten Journalisten die offizielle Anmelde-Maske auf der Website nutzen. Am Freitag hatte die AfD noch ein Auskunftsrecht über die politischen Ansichten der Journalisten gefordert, die über den Parteitag berichten wollen.

In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag Anfang Dezember in Hannover hatte es zunächst geheißen: "Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden." Gemeint ist der Paragraf 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, zu den "besonderen Daten" zählten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom Freitag soll der Berliner Datenschutzbeauftragte den Vorgang überprüfen. Der Deutsche Journalistenverband sagte dem Blatt, die Einverständniserklärung stelle eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten dar.

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