Berlusconi-Antrag von Verfassungsgericht abgewiesen

Silvio Berlusconi.
Der Mediaset-Prozess kann letztinstanzlich weitergeführt werden.

Das Verfassungsgericht in Rom hat am Mittwoch einen Antrag von Ex-Premier Silvio Berlusconi abgewiesen und damit den Weg für eine Fortsetzung des sogenannten Mediaset-Prozess in letzter Instanz freigemacht. Die Richter waren aufgerufen, über einen angeblichen Verfahrensfehler beim Mediaset-Prozess zu entscheiden, bei dem Berlusconi im Mai in zweiter Instanz wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft und zu einem fünfjährigen Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern verurteilt worden war.

Urteil Ende des Jahres

Die Richter urteilten, dass Berlusconi im März 2010 als er noch als Ministerpräsident im Amt war kein Recht hatte, die Verschiebung von Gerichtsterminen wegen seiner institutionellen Verpflichtungen zu beantragen, wie er es gefordert hatte. Daher sei der Mediaset-Prozess rechtskonform und könne drittinstanzlich vor dem Kassationsgericht weitergeführt werden. Mit einem definitiven Urteil in diesem Verfahren ist noch bis Ende dieses Jahres zu rechnen.

Die Parlamentarier der Mitte-Rechts-Allianz Volk der Freiheit (PdL) um Berlusconi hatten vor dem Urteil mit ihrem Auszug aus dem Parlament gedroht, sollte der Medienunternehmer letztinstanzlich zum Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern verurteilt werden. Dies könnte sich auch negativ auf die Stabilität der seit zwei Monaten amtierenden Regierung um Ministerpräsident Enrico Letta auswirken.

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