Kern: Volksabstimmung nur bei Türkei-Beitritt

ABD0067_20160629 - BRÜSSEL - EUROPÄISCHE UNION: ZU APA0260 VOM 29.6.2016 - Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) am Mittwoch, 29. Juni 2016, anlässlich des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs nach dem Brexit-Referendum in Brüssel. - FOTO: APA/BKA/ANDY WENZEL - ++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK UND REDAKTIONELL ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND ++
Kanzler fühlt sich nicht an Gusenbauer/Faymann-Linie gebunden, bei jeder EU-Vertrags-Änderung eine Volksabstimmung abzuhalten.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) fühlt sich nicht an die Ankündigung seiner Vorgänger Alfred Gusenbauer und Werner Faymann gebunden, bei künftigen Änderungen der EU-Verträge eine Volksabstimmung in Österreich abhalten zu lassen. Das sagte er am Mittwoch in der ZiB2 des ORF-Fernsehens am Rande des EU-Gipfels in Brüssels. Bei einem EU-Beitritt der Türkei solle man aber sehr wohl eine Volksabstimmung durchführen, sagte Kern.

In seiner Analyse für das Ja der Briten zum Austritt aus der EU widersprach Kern Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Kurz hatte gegenüber den Zeitungen der deutschen Funke Mediengruppe (Mittwoch) die Flüchtlingspolitik als "dramatischsten Fehler" der EU bezeichnet. Dieser sei am Ende entscheidend für den Ausgang des Brexit-Referendums gewesen. Kern sagte im ORF: "Ich sehe hier keinen dramatischen Fehler."

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