Ungarn über Asyl-Vorwürfe: Österreich macht das gleiche

Der Beschluss des ungarischen Parlaments, Asylbewerber künftig in Containern an der Grenze festzuhalten,sorgt für Kritik. Ungarn weist die Vorwürfe zurück.

Ungarn weist Vorwürfe wegen des am Dienstag beschlossenen Gesetzes zur Zwangsinternierung von Flüchtlingen in Lagern an der Grenze zurück. In EU-Ratskreisen hieß es am Mittwoch dazu, die Asylbewerber würden nicht in Lagern festgehalten, sie dürften nur nicht auf ungarisches Territorium, solange ihr Verfahren nicht abgeschlossen sei.

Österreich mache das gleiche, wurde erklärt. Und dabei habe es keine Aufregung in den Medien gegeben, als Österreich dieses System im Mai vergangenen Jahres eingeführt habe. Das Problem liege darin, dass zahlreiche Asylbewerber nach der Ankunft in einem EU-Land und vor Ablauf des Asylverfahrens bereits in ein anderes Mitgliedsland gereist seien. Diese sogenannten Sekundarbewegungen von Flüchtlingen, die schon in der EU sind, hätten 75 Prozent in Ungarn betragen und die meisten davon seien nach Österreich und Deutschland gegangen.

Darüber hinaus betrage der Anteil jener Flüchtlinge, die kein Asyl erhalten, 55 Prozent in Schweden und 70 Prozent in Deutschland. Diese müssten zurückgeschickt werden. Dies seien finanzielle Kosten und auch emotionale Probleme und sei bedeutend schwieriger zu handhaben, als klare Regeln für die Flüchtlinge anzuwenden, hieß es in EU-Ratskreisen.

Konsequenzen gefordert

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl drängte auf Konsequenzen in der EU. "Die Inhaftierung von Asylsuchenden in Ungarn verstößt eklatant gegen EU-Recht und internationales Recht", sagte Europareferent Karl Kopp der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Kopp forderte, die EU müsse Vertragsverletzungsverfahren einleiten. "Und sie muss sich der Frage stellen, ob man nicht das Stimmrecht der Ungarn im EU-Rat aussetzt, weil die Internierung von Flüchtlingen einen glatten Verstoß gegen europäische Grundwerte darstellt."

Der Pro-Asyl-Experte warnte zudem, die anderen europäischen Staaten dürften keine Schutzsuchenden zurückschicken "in dieses Elend, in diese Willkür in Ungarn". Wer als Asylsuchender zuerst in Ungarn registriert worden ist, dem droht gemäß der Dublin-III-Verordnung der EU die Rücküberstellung. "Das muss ausgesetzt werden", forderte Kopp.

Europäische Werte

Der Menschenrechtler mahnte zudem, die EU-Kommission müsse sich auf die europäischen Werte besinnen. "Sie hat in der Vergangenheit die Einhaltung europäischen Rechts viel zu zögerlich überwacht. Deshalb haben wir diesen Trümmerhaufen im europäischen Asylrecht."

Laut Pro Asyl befanden sich Ende Jänner 536 Asylsuchende in Ungarn und mehrere Tausende im serbisch-ungarischen Grenzgebiet. Bei möglichen Dublin-Rückführungen gehe es um 3.756 Asylsuchende allein aus Deutschland, bei denen Ungarn die Rückübernahme zugesichert habe. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben von Kopp 294 Schutzsuchende aus Deutschland nach Ungarn überstellt worden.

Ungarn will Flüchtlinge künftig für die Dauer ihres Asylverfahrens in grenznahen "Transitzonen" einsperren. Das Parlament in Budapest verabschiedete am Dienstag mit großer Mehrheit ein Gesetz, das Flüchtlingen in Ungarn die Bewegungsfreiheit nimmt. Sie sollen in Containerdörfern an der Südgrenze festgesetzt werden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk warf Ungarn eine Verletzung des Europa- und Völkerrechts vor.

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