D: Haftstrafen nach Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft

Der 23-jährige angeklagte Freund des ebenfalls angeklagten Feuerwehrmannes am 31.05.2016.
Feuerwehrmann und mutmaßlicher Komplize wegen schwerer Brandstiftung verurteilt.

Elf Monate nach einem Brandanschlag auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus im nordrhein-westfälischen Altena hat das Landgericht Hagen am Montag einen Feuerwehrmann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ein als Mittäter angeklagter Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Strafkammer hielt die zur Tatzeit 25 und 23 Jahre alten Angeklagten demnach der schweren Brandstiftung für überführt.

Die in dem Gebäude wohnenden sieben syrischen Flüchtlinge waren bei dem Schwelbrand im Oktober 2015 unverletzt geblieben. Der Anwalt der Flüchtlinge forderte nach der Beweisaufnahme eine Verurteilung der beiden geständigen Angeklagten wegen Mordversuchs, womit ihnen höhere Strafen gedroht hätten. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Kein Tötungsvorsatz

Bei dem Anschlag war ein Schwelbrand auf dem Dachboden des Hauses entstanden, den die Feuerwehr schnell löschen konnte. Laut Urteil verschlossen die Angeklagten nach der Brandlegung die auf den Dachboden führende Luke - was einem Brandsachverständigen zufolge eine Ausbreitung des Feuers verhinderte. Die Kammer ging daher zugunsten der Angeklagten davon aus, dass deren Vorgehen gegen einen Tötungsvorsatz sprach.

Die beiden Männer hatten zu Prozessbeginn Ende Mai Geständnisse abgelegt. Der angeklagte Feuerwehrmann Dirk D. gab vor Gericht an, er habe "Angst vor gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen" der Asylbewerber auf Mitglieder seiner Familie entwickelt. Auch habe er Angst vor Einbrüchen gehabt. Deshalb habe er mit dem Mitangeklagten Marcel N. geplant, das Haus durch einen Brand unbewohnbar zu machen.

Zugleich beteuerten die beiden Angeklagten, sie hätten die Bewohner nicht gefährden wollen. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht dem Sprecher zufolge, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft waren und die Tat zugaben.

Fremdenfeindliche Tat

Zugleich stuften die Richter die Tat jedoch als fremdenfeindlich ein. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Angeklagten zahlreiche Dateien auf ihren Handys gespeichert hatten, die eine feindliche Haltung gegen Asylbewerber zum Ausdruck brachten. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Kommentare