Schiedshof weist Chinas Ansprüche im Südchinesischen Meer ab

Symbolfoto.
Peking will die Entscheidung ignorieren. Die Philippinen begrüßen den Spruch des Schiedshofs.

Im Streit um das rohstoffreiche Südchinesische Meer hat ein internationales Schiedsgericht die weitreichenden Gebietsansprüche Chinas zurückgewiesen. Die Volksrepublik habe keine historischen Ansprüche in den Gewässern, urteilte der Ständige Schiedshof am Dienstag in Den Haag.

In dem Streit vor dem Schiedshof ging es um die Rechtsansprüche auf ein drei Millionen Quadratkilometer großes Gebiet. China hatte bereits erklärt, der Schiedshof sei nicht zuständig und will den Richterspruch ignorieren. Die Entscheidung könnte zu neuen Spannungen in der Region führen. Der Beschluss des Schiedshofs ist zwar rechtlich bindend, doch gibt es keine konkreten Vorgehensweisen, um dessen Umsetzung zu erzwingen.

Wirtschaftliche Interessen im Zentrum

Die Philippinen hatten den Schiedshof angerufen, um unter anderem die Ausbeutung von Bodenschätzen im Südchinesischen Meer durch die Volksrepublik zu verhindern. Die Führung in Peking, die sich dabei auf eine Karte aus den 40er-Jahren stützt, beansprucht weite Teile des Seegebiets für sich und hat mehrere Riffe zu künstlichen Inseln ausgebaut.

Die Regierung der Philippinen begrüßte umgehend die Entscheidung des Schiedshofs, rief zugleich aber zur Zurückhaltung auf. Neben China und den Philippinen haben auch Vietnam, Taiwan, Brunei und Malaysia Ansprüche angemeldet.

Unter dem Meer werden reiche Öl- und Gasvorkommen vermutet. Außerdem ist es für den Fischfang wichtig. Die chinesischen Gebietsansprüche bereiten anderen Ländern auch Sorge, weil wichtige Schifffahrtsrouten durch das Südchinesische Meer verlaufen.

Schiedshof zur friedlichen Lösung von Konflikten

Der Ständige Schiedshof (PCA/Permanent Court of Arbitration) in Den Haag soll die friedliche Beilegung internationaler Streitfälle erleichtern. Er wurde 1899 geschaffen und ist das erste globale Organ zur friedlichen Lösung von staatlichen Konflikten. 121 Staaten sind ihm bisher beigetreten.

Die Einrichtung ist kein Gericht im traditionellen Sinn, sondern bietet den Rahmen, Streitigkeiten durch Schiedsverfahren zu lösen. Beim Verwaltungsrat wird eine Personenliste geführt, aus der von Fall zu Fall ein Schiedsgericht - in der Regel drei Richter - gebildet werden kann. Die Streitparteien müssen sich auf das Verfahren einigen.

Sowohl Staaten, internationale Organisationen als auch private Parteien können den Hof anrufen. Das Sekretariat im Den Haager Friedenspalast wird vom Niederländer Hugo Hans Siblesz geleitet.

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