G-20: Journalisten wegen rechtswidrigen Daten ausgesperrt

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Neun Journalisten klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht. DJV sprach von einem "Abgrund an Datenmissbrauch".

Der umstrittene Entzug der Akkreditierung von 32 Journalisten beim G-20-Gipfel in Hamburg geht nach Recherchen der ARD auf fehlerhafte Datensätze beim deutschen Bundeskriminalamt (BKA) zurück. Solche falschen Einträge könnte es millionenfach geben, hieß es am Mittwoch in einem "Tagesschau"-Bericht.

Deutschlands Justizminister Heiko Maas forderte eine sorgfältige Aufklärung. "Unnötig gespeicherte Daten schaffen nicht mehr, sondern weniger Sicherheit", sagte der Sozialdemokrat. Solche Mängel erschwerten die Suche nach wirklich relevanten Informationen.

Das ARD-Hauptstadtstudio hatte die Fälle der von der Gipfel-Berichterstattung Anfang Juli ausgesperrten Journalisten unter die Lupe genommen. Ihnen war wegen nicht näher genannten Sicherheitsbedenken der Zugang zu dem Treffen der Staats- und Regierungschefs versperrt worden.

In mehren Fällen seien längst eingestellte Ermittlungsverfahren oder Jahre zurückliegende Bagatelldelikte in den aktuellen Datensätzen des BKA verblieben, meldet die ARD. Solche Speicherungen seien nach Einschätzung von Juristen rechtswidrig. Das BKA wollte sich im Laufe des Tages zu dem ARD-Bericht äußern.

Neun Journalisten klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und wollen nachträglich feststellen lassen, dass sie zu Unrecht in ihrer Arbeit behindert wurden.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sprach von einem "Abgrund an Datenmissbrauch" und forderte Aufklärung. Journalisten seien Berichterstatter und nicht kriminelle Straftäter. Für deren Erfassung gebe es keine Grundlage, sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall.

"linksunten" klagt

Nach dem Verbot der linksextremistischen Internetplattform "linksunten.indymedia.org" in Deutschland haben die von Durchsuchungen Betroffenen geklagt. Wie Anwalt Sven Adam am Mittwoch in Göttingen mitteilte, haben vier Freiburger sowie Mitbewohner und Lebensgefährten Klagen vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Baden-Württemberg) eingereicht. Die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht richteten sich gegen das am Freitag vom deutschen Innenministerium ausgesprochene Verbot und "gegen das Konstrukt eines Vereins", die Beschwerden vor dem Freiburger Gericht gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klagen.

Das deutsche Innenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels verboten. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland, begründete Minister Thomas de Maiziere den Schritt. Bei den Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen "linksunten.indymedia" waren zahlreiche Waffen gefunden worden, darunter Messer, Schlagstöcke, Rohre und Zwillen.

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