Frankreich: Verfahren gegen Fillon eingeleitet

Der konservative Präsidentschaftskandidat ist jetzt mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Eine Anklage vor der Wahl in Frankreich gilt aber als unwahrscheinlich.

Die französische Justiz hat gegen den Präsidentschaftskandidaten François Fillon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht insbesondere um den Verdacht der Hinterziehung öffentlicher Gelder. Hintergrund ist die Affäre um den Verdacht einer Scheinbeschäftigung von Fillons Frau auf Parlamentskosten.

Ursprünglich war der Konservative für diesen Mittwoch von den Ermittlungsrichtern vorgeladen, um ein Verfahren einzuleiten. Fillon hatte bereits erklärt, dass er trotzdem Kandidat bleiben will - er weist die Vorwürfe zurück.

Damit rückt eine Anklage näher - noch aber ist es nicht so weit. Fillon wurde am Dienstag zunächst einmal formell beschuldigt. Eine Anklage und ein Prozess könnten später folgen.

Prozess vor Wahl unwahrscheinlich

Vor den zwei Runden der Präsidentschaftswahl am 23. April und 7. Mai ist das aber höchst unwahrscheinlich. Das Ermittlungsverfahren in der Scheinbeschäftigungsaffäre ist trotzdem ein doppelter Rückschlag für Fillon: Es zeigt, wie schwer die Vorwürfe gegen den 63-Jährigen in den Augen der Untersuchungsrichter wiegen. Denn für ein Ermittlungsverfahren müssen "schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien" eine Täterschaft oder Mittäterschaft des Verdächtigen "wahrscheinlich" machen, wie es die französische Strafprozessordnung festschreibt.

Außerdem hatte der selbst erklärte Saubermann Fillon ursprünglich angekündigt, im Falle eines Ermittlungsverfahrens auf seine Präsidentschaftskandidatur zu verzichten. Später vollzog er dann eine Kehrtwende und zog sich damit viel Kritik auch von Parteifreunden zu.

Rechtsmittel

Die Untersuchungsrichter werden jetzt ihre Ermittlungen fortsetzen, die sie Ende Februar von der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft übernommen hatten. Das dürfte Monate dauern, zumal Fillons Anwälte eine Reihe von Rechtsmitteln einlegen können.

Am Ende der Ermittlungen haben die Untersuchungsrichter zwei Möglichkeiten: Sie können entweder Anklage gegen Fillon erheben, oder aber das Verfahren einstellen, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass Fillon unschuldig ist oder die Beweise gegen ihn nicht ausreichen. Eine Anklageerhebung noch vor der Präsidentschaftswahl wäre eine riesige Überraschung.

Sollte der in Umfragen abgestürzte Fillon die Präsidentschaftswahl doch noch gewinnen, würde das Verfahren gegen ihn erst einmal auf Eis gelegt: Französische Präsidenten genießen während ihrer Amtszeit Immunität.

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